Kein Frust beim Reiserücktritt

Eine Reise abzusagen, ist frustrierend. Da sollte man nicht auch noch auf den Stornokosten sitzen bleiben. Bild: (cc) Mattias Ripp/flickr.com


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Urlaub macht glücklich: 85 Prozent der Deutschen empfinden dabei großes oder sehr großes Glück. Entsprechend hoch ist der Frust, wenn man einen geplanten Urlaub absagen muss. Mit einer Reiserücktrittsversicherung bleibt man dann zumindest nicht auf den Stornokosten sitzen.

Am Jahresanfang ist die beste Zeit, den Sommerurlaub zu buchen. In vielen Unternehmen steht bereits der Urlaubsplan und häufig gibt es noch Frühbucherrabatte bei den Reiseveranstaltern. Wer allerdings frühzeitig eine Reise bucht, sollte über eine Reiserücktrittsversicherung nachdenken. Muss man die Reise kurzfristig absagen, werden die Stornokosten des Reiseveranstalters erstattet.

Rechtzeitig versichern

Für einen sinnvollen Schutz schließt man eine Reiserücktrittsversicherung am besten bald nach der Buchung ab - für die Prämie spielt das keine Rolle. Möglich ist eine Versicherung aber auch noch bis 30 Tage vor dem geplanten Start. Versichert ist immer der Zeitraum bis zum Reiseantritt, also bis zur Gepäckabgabe am Check-in oder bis zum Boarding.

Ein Vergleich kann sich lohnen

Wer Reisen oder Flüge online oder im Reisebüro bucht, bekommt häufig direkt eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Diese ist aber oft sehr teuer und bietet im Schadensfall nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Bessere Konditionen und Preise findet, wer selbst Angebote vergleicht und die passende Versicherung aussucht.

Gründe für den Reiserücktritt

Reiserücktrittsgründe gibt es viele: Krankheit, Unfall, Wohnungseinbruch, Schwangerschaft, ein neuer Job oder eine nicht bestandene Prüfung. Diese Ereignisse sind in fast allen Reiserücktrittsversicherungen eingeschlossen. Einige Versicherer akzeptieren als Rücktrittsgründe auch den Diebstahl des Reisepasses und sogar die unerwartete Erkrankung des Hundes oder der Katze sind versicherbar. Im Einzelfall sollte man genau prüfen, wie viele Reisende und welche Angehörigen als Risikopersonen versichert sind. Eingeschlossen sind auch Menschen, die sich während des Urlaubs um die Kinder oder um die bettlägerige Großmutter kümmern sollen. Können sie eine Reise nicht antreten, weil diese Pflegeperson erkrankt, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten des Reiseveranstalters.

Verspätungs- und Pannenschutz

Einige Reiserücktrittsversicherungen bieten auch einen Verspätungsschutz – wer seinen Flug oder sein Schiff verpasst, weil ein Zug mehr als zwei Stunden zu spät kommt, erhält die Nachreisekosten erstattet. Bei einer Autopanne auf dem Weg in den Süden, werden Kosten für die Nachreise oder für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen übernommen.

Sinnvoll: die Reiseabbruchversicherung

Wenn man schon unterwegs ist, hilft eine Reiserücktrittsversicherung nicht mehr. Dafür gibt es die Reiseabbruchversicherung, die oft in Kombination angeboten wird. Sie kommt für die Kosten einer Umbuchung, einer vorzeitigen Rückreise oder eines verlängerten Aufenthaltes auf, wenn etwa ein Reisender krank wird oder nicht transportfähig ist oder zu Hause ein Angehöriger erkrankt.

Portale wie www.reiseversicherung.com bieten einen Vergleichsrechner für verschiedene Reiserücktrittsversicherungen. Hier kann jeder das passende Produkt finden und direkt online abschließen.

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