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Thema: Ausländer in Deutschland
Frage: Für meinen ausländischen Gast habe ich eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Eine gültige Privathaftpflichtversicherung bringt mein Gast aus seinem Heimatland mit. Kann ich davon ausgehen, dass die Deckungssummen dieser Versicherung hoch genug sind? Antwort: Nein. Meist bieten ausländische Privathaftpflichtversicherungen niedrigere Deckungssummen als vergleichbare deutsche Policen. Im Schadensfall werden Sie als Gastgeber möglicherweise finanziell verantwortlich gemacht, so dass Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auf höchstmöglichen Deckungssummen einer deutschen Privathaftpflichtversicherung bestehen sollten. top
Frage: Meine türkischen Schwiegereltern möchten für drei Monate nach Deutschland kommen. Leider ist es so, dass viele private Krankenversicherungen für ausländische Gäste nur bis zu einem bestimmten Eintrittsalter angeboten werden. Wie können sich ausländische Senioren versichern? Antwort: Zwar haben die meisten Versicherer tatsächlich Altersbeschränkungen für ihre Versicherungsverträge. Aber einige Versicherungsgesellschaften bieten auch für ältere Menschen Schutz. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich der Tarife. Die Prämien für diese Verträge sind meist höher als für jüngere Besucher. Ein Hinweis: Vorvertragliche Leiden sind in der Regel ausgeschlossen. Bei gesundheitlich anfälligen Personen trägt der Gast und die einladende Familie deshalb immer ein finanzielles Risiko. top
Frage: Demnächst bekommen wir ein Au-pair aus Ungarn. Da das Au-pair mit dem Zug nach Deutschland kommt, wird die Reise etwas dauern und durch verschiedene Länder gehen. Was passiert, wenn das Au-pair während der Reise einen Unfall hat? Gilt dann schon die für Deutschland abgeschlossene Au-pair-Versicherung? Antwort: Das kommt auf den von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn an. In aller Regel bieten die Au-pair-Versicherungen Versicherungsschutz ab Einreise, also ab dem Tag, an dem Ihr Au-pair hier bei Ihnen in Deutschland ankommt. Sie haben aber auch häufig die Möglichkeit, als Versicherungsbeginn einen individuell festgelegten Termin (spätestens das Einreisedatum) zu wählen. Wenn Sie nun den Versicherungsbeginn mit dem Tag der geplanten Abreise aus dem Heimatland festsetzen, so hat Ihr Au-pair auch schon auf der Reise Versicherungsschutz. Allerdings sollten Sie diese Feinheiten immer mit Ihrer Versicherungsgesellschaft absprechen. Denn diese Regelung setzt voraus, dass die Versicherung auch in den sogenannten Drittländern Leistungen vorsieht (siehe nächste Frage). top
Frage: Wir möchten unser lettisches Au-pair-Mädchen auf unseren Sommerurlaub nach Frankreich mitnehmen. Nun habe ich gelesen, dass Reiseversicherungen immer nur in einem bestimmten "Zielland" gültig seien. Stimmt das? Heißt das dann, dass wir für unseren Gast noch eine spezielle Versicherung für Frankreich abschließen müssen? Antwort: Grundsätzlich haben Sie Recht: Deutsche Reiseversicherungen beschränken den angebotenen Versicherungsschutz für ausländische Gäste auf Deutschland. Allerdings enthalten viele Versicherungsverträge Klauseln, in denen festgelegt ist, dass kurzfristige Urlaubsreisen ins (europäische) Ausland ebenfalls versichert sind. Informieren Sie sich also in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen über den Geltungsbereich der abgeschlossenen Versicherung. Klären Sie, wie lange und in welchen Ländern die deutsche Versicherung bei Krankheitsfällen und Schäden Leistungen vorsieht. Und achten Sie darauf, ob Sie die Versicherung über Ihre geplante Reise vor der Abfahrt informieren müssen. Falls ein solcher Schutz für Urlaubsreisen nicht inbegriffen ist, verhandeln Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft über eine vorübergehende Erweiterung des Geltungsbereiches. top
Frage: Ich bekomme Besuch von meiner Cousine aus Russland. In Russland hat sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Reicht der Versicherungsschutz dieser russischen Police auch für deutsche Gegebenheiten aus? Antwort: In diesem Fall gibt es leider keine allgemeingültige Antwort, da die jeweiligen Policen immer den unterschiedlichen Landesregelungen entsprechen. Komplizierter wird die Abwicklung vor allem dann, wenn keine deutsche Kontaktadresse vorliegt. Im Ausland sind oft Höchstgrenzen für die Erstattung von Schäden üblich, was wenig sinnvoll ist, denn man braucht ja gerade dann Versicherungsschutz, wenn besonders hohe Rechnungen zu bezahlen sind. Ausländische Policen werden nicht von allen Ärzten akzeptiert, oft wird nach einer Behandlung Barzahlung gefordert top
Frage: Ich bekomme Besuch aus der Ukraine. Einen ukrainischen Versicherungsschutz hat mein Gast nicht, so dass ich hier vorsorgen möchte. Nun kann man sich ja gegen viele Risiken versichern. Welches ist die wichtigste Versicherung für meinen Gast? Antwort: Die wichtigste Versicherung ist immer die, die den Reisenden gegen die wirklich großen Schäden finanziell absichert. Das ist zum einen die Reisekrankenversicherung und zum anderen die Reisehaftpflichtversicherung. Zum Thema Reisekrankenversicherung: Diese Versicherung deckt natürlich auch Bagatellschäden ab, beispielsweise einen kurzen Artbesuch wegen einer Grippe. Aber sie leistet eben auch, wenn Ihr Besuch ernsthaft erkranken sollte und hier in Deutschland über einen längeren Zeitraum intensiv behandelt werden muß. Ist Ihr Besuch für einen solchen Fall nicht versichert, kann diese Situation für Sie beide leicht existentiell bedrohlich werden. Warum auch für Sie? Sie als Gastgeber müssen sich bei der Beantragung des Visums für Ihre Gäste aus dem außereuropäischen Ausland in der Regel verpflichten, für alle entstehenden Folgekosten, die der Besuch verursacht, aufzukommen. Diese Kostenübernahmeverpflichtung gilt im übrigen nicht nur für Krankheitskosten, die eventuell anfallen, sondern auch für Haftpflichtschäden, die Ihr Besuch (versehentlich) anrichtet. Deshalb sollten Sie unbedingt auch eine Reisehaftpflichtversicherung für Ihren Gast abschließen. Denn auch Haftpflichtschäden können sehr teuer werden, beispielweise, wenn Ihr Besuch eine andere Person versehentlich verletzt. Personenschäden werden leicht zu Millionenschäden, für die ein unversicherter Mensch kaum aufkommen kann. Verzichten kann man hingegen auf eine Reisegepäck- und eine Reiserücktrittskostenversicherung. Treten hier Schäden ein, dass heißt, geht Gepäck verloren oder kann die Reise nicht angetreten werden, ist das zwar sehr ärgerlich, aber der finanzielle Schaden ist in jedem Fall zu bewältigen. top
Frage: Meine Freundin aus Finnland möchte mich für einige Monate besuchen kommen. Sie sagt, dass sie in Finnland eine umfassende Reiseversicherung für Deutschland abgeschlossen hätte. Wie lange gilt denn so ein ausländischer Versicherungsschutz? Und können wir, falls sie länger bleibt, hier in Deutschland eine Anschlussversicherung abschließen? Antwort: Wie lange der Versicherungsschutz Ihrer Freundin auf Auslandsreisen gültig ist, hängt von dem gewählten Tarif ab. Also heißt es mal wieder: Studieren Sie sorgfältig die Versicherungsbedingungen! Meistens gibt es nämlich bei Reiseversicherungen eine zeitliche Beschränkung für die einzelnen Reisen auf einige Wochen, manchmal auch auf einige Monate. Wenn der Versicherungsschutz erlischt, können Sie für Ihre Freundin grundsätzlich eine Anschlussversicherung bei einem deutschen Anbieter abschließen. Allerdings sind Versicherungen für ausländische Gäste, die sich bereits eine Weile in Deutschland aufhalten, teurer als Versicherungen, die ab der Einreise des Gastes gelten. Auch bieten nur wenige Unternehmen diesen Schutz an. Sollten Sie Probleme haben, einen entsprechenden Anbieter zu finden, nehmen Sie Kontakt mit unserem Büro auf. Und: Klären Sie diese wichtige Frage unbedingt vor Ende des bereits bestehenden Versicherungsschutzes, damit sich die neue Versicherung ohne Pause an den vorherigen Schutz anschließt. Denn die Voraussetzung für den Abschluss einer deutschen Anschlussversicherung ist in der Regel die durchgehende Versicherung des Gastes. top
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