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Thema: Reisekrankenversicherung
Frage: Bei meiner Auslandsreise ist mir eine Zahnkrone abgebrochen. Kommt meine private Reiseversicherung für die Behandlungs- und Materialkosten im Ausland auf? Antwort: Nein. Zahnersatz ist bei Reiseversicherungen grundsätzlich nicht mitversichert. Je nach Versicherungsunternehmen wird jedoch die Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes erstattet. Normale, schmerzstillende Zahnbehandlungen werden hingegen von allen Reiseversicherungen erstattet. top
Frage: Als gesetzlich Versicherter bin ich im Ausland an bestimmte Vertragsärzte gebunden. Habe ich als privat versicherter Patient im Ausland freie Arztwahl? Antwort: Ja. Sie sind mit Ihrer privaten Reiseversicherung nicht an bestimmte Vertragsärzte gebunden und können den gewünschten Arzt frei wählen. top
Frage: Für meine Reise in die USA habe ich eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Nun frage ich mich, ob ich für den Fall der Fälle auch wirklich gut genug versichert bin, da in den USA Arzt- und Krankenhausbehandlungen ja extrem teuer sein sollen. Gibt es bei den privaten Reisekrankenversicherungen eine Höchstleistungsgrenze für Krankenhaus- oder Arztkosten? Antwort: Nein. Auch teure Behandlungen werden, sofern die Krankheit im Ausland akut und unvorhersehbar auftritt, komplett übernommen. Die einzigen Kosten, die eventuell für Sie anfallen können, beziehen sich auf einen möglichen Selbstbehalt, der - je nach Tarif - eine Zahlung in Höhe von 50 oder 100 € pro Versicherungsfall vorsieht. top
Frage: Warum gibt es bei Reisekrankenversicherungen so große Preisunterschiede? Antwort: Zum einen gibt es natürlich günstige und weniger günstige Anbieter. Das kann viele verschiedene Gründe haben und muss noch nicht mal durch den angebotenen Leistungsumfang bedingt sein. Teurer bedeutet also nicht automatisch besser. Grundsätzlich orientieren sich die Versicherungsgesellschaften bei den Prämien für Reisekrankenversicherungen an der Dauer der Reise und am Alter der Versicherungsnehmer: Je älter der Reisende und je länger der geplante Auslandsaufenthalt, desto mehr kostet der Versicherungsschutz.
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Frage: Ich bin in Deutschland privat krankenversichert. Gilt meine Krankenversicherung auch im Ausland oder muss ich eine zusätzliche Police abschließen? Antwort: Das kommt auf den gewählten Versicherungstarif an. Viele Policen für deutsche Privatversicherte schließen den Auslandsschutz automatisch mit ein. Aber leider nicht alle. Deshalb sollten Sie vor Ihrer Reise unbedingt das Kleingedruckte Ihres Versicherungstarifes studieren. Gilt der Vertrag auch im Ausland? Schützt Sie die Versicherung auch in Ländern außerhalb Europas? Wie lange darf die jeweilige Reise dauern (meist vier bis acht Wochen)? Ist der medizinisch notwendige Rücktransport finanziell abgesichert (bei vielen privaten Krankenversicherungen nicht der Fall)? Können Sie diese Fragen nicht mit "Ja" beantworten, so empfiehlt es sich dringend, den vorhandenen Schutz aufzustocken oder eine Zusatzpolice abzuschließen. top
Frage: Die meisten Reiseversicherungen gelten nur für Reisen von bis zu sechs Wochen. Was passiert, wenn ich auf meiner Auslandsreise ernsthaft erkranke, ich eventuell transportunfähig bin und sich deshalb meine Reise auf mehr als sechs Wochen unfreiwillig verlängert? Antwort: Die meisten privaten Reisekrankenversicherungen bieten für einen solchen Fall eine so genannte kostenlose Nachleistungsfrist von bis zu 90 Tagen an. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsschutz nach den abgelaufenen sechs Wochen um die Anzahl der Tage der vertraglich vereinbarten Nachleistungsfrist verlängert. Wer danach immer noch nicht transportfähig ist, muss mit der Versicherung über eine weitere - dann kostenpflichtige - Verlängerung des Versicherungsschutzes verhandeln. top
Frage: Ich bin im Ausland krank geworden. Vor Antritt der Reise hatte ich eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Der Arzt im Ausland bestand darauf, dass ich die Rechnung sofort bezahlen müsse. Er sagte, dass ich die Rechnung dann im Heimatland von meiner Versicherung erstattet bekäme. War das korrekt? Antwort: Ja. Ihren Arztbesuch im Ausland müssen Sie immer sofort bezahlen, d.h. Sie müssen in Vorleistung treten. Heutzutage akzeptieren viele Ärzte aber auch Kreditkarten. Die Originalrechnung reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Versicherung ein, sie wird Ihnen dann nachträglich erstattet werden. top
Frage: Ich habe eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet finanziellen Schutz bei einem "medizinisch notwendigen Rücktransport". Was heißt das konkret? Kann ich selber entscheiden, wann ich in mein Heimatland transportiert werde? Aus welchen Ländern wird der Patient im Krankheitsfall nach Hause gebracht? Antwort: Wenn Sie im Ausland ernsthaft erkranken, wird Ihre private Reiseversicherung genau prüfen, ob Sie im Reiseland ausreichend medizinisch versorgt werden können oder ob Sie nach Hause zurückgebracht werden müssen. Dabei sind die ausschlaggebenden Kriterien der medizinische Standard im Reiseland und die Schwere Ihrer Erkrankung. Die Entscheidung zum Rücktransport fällt der Versicherer nach Rücksprache mit den ansässigen Ärzten, den Vertragsärzten und gegebenenfalls Ihrem Hausarzt. Sie werden also nicht aufgrund Ihrer persönlichen Entscheidung nach Deutschland transportiert, wenn eine medizinische Notwendigkeit nicht gegeben ist. Wichtig ist außerdem, dass Sie bedenken, dass die Versicherung immer nur die Mehrkosten dieses Rücktransportes deckt, d.h. die Kosten, die zusätzlich zu Ihren normalen Rückreisekosten entstanden sind. top
Frage: Was soll ich tun, wenn ich im Ausland erkranke? Muss ich meine private Reisekrankenversicherung in Deutschland in jedem Fall informieren? Muss ich Belege und Originalrechnungen sammeln? Antwort: Ob Sie Ihre Versicherung in Deutschland informieren, hängt immer von Ihrem Versicherungsvertrag und von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Manche Versicherungstarife verlangen, dass Sie auch geringe Krankheiten und deren Behandlungen melden. Andere Versicherungsunternehmen wiederum geben den Versicherten vor, bei welchen Vertragsärzten sie sich behandeln lassen sollen. Möglicher Vorteil einer Behandlung durch einen Vertragsarzt: Häufig rechnen Versicherungen und die Kooperationspartner wie Ärzte und Krankenhäuser direkt miteinander ab, ohne dass Sie den Rechnungsbetrag beim Arzt erst einmal auslegen müssen. Generell gilt: Müssen Sie im Ausland ins Krankenhaus, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrer Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären. Bei einer ambulanten ärztlichen Behandlung hingegen müssen Sie Ihre Versicherung nur informieren, wenn es vertraglich vereinbart ist. Nach der Behandlung bekommen Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, die Sie bitte sorgfältig aufbewahren. Die Kosten für die ambulante ärztliche Behandlung müssen Sie in aller Regel vorstrecken. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie die Originalrechnung mit Angaben zur Diagnose bei Ihrer Versicherung ein, so dass Ihnen anschließend die ausgelegten Kosten erstattet werden können. top
Frage: Ich will bei meiner nächsten Auslandsreise auf Nummer Sicher gehen. Zahlt die private Reisekrankenversicherung wirklich ohne Wenn und Aber alle Krankheitskosten, die im Ausland anfallen können? Antwort: Es ist völlig richtig, dass Sie sich informieren. Tatsächlich gibt es auch bei der Reisekrankenversicherung einige Ausschlüsse von der Leistungspflicht. Im Klartext: Für bestimmte Kosten kommt die Versicherung nicht auf. Aber erst einmal das Positive: Grundsätzlich zahlt die Versicherung alle Kosten gegen Vorlage der Originalbelege, die im Rahmen einer akuten und unvorhersehbaren Krankheit im Ausland anfallen. Dazu gehören die freie Arztwahl (einige Versicherer machen hier allerdings Einschränkungen), die gesamte ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und sonstige Heilmittel. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Nun die Einschränkung: Die Kosten für Leistungen, von denen bei Beginn der Reise abzusehen war, dass sie anfallen würden, werden von den privaten Reisekrankenversicherungen in aller Regel nicht bezahlt (es sei denn, zu diesem Punkt wurden besondere Vereinbarungen getroffen). Das heißt konkret, dass Sie absehbare Folgebehandlungen für eine Krankheit, die bereits vor der Reise bestanden hat, und die Sie im Ausland weiter behandeln lassen, selber bezahlen müssen. Achten Sie deshalb darauf, dass auch eine mögliche Gesundheitsverschlechterung bei chronischen Leiden explizit im Versicherungsschutz mit inbegriffen ist. In jedem Fall müssen Sie die Kosten für alle Routineuntersuchungen, beispielsweise im Rahmen der üblichen Schwangerschaftsvorsorge, selber tragen. Auch die Leistungspflicht bei teuren Zahnbehandlungen im Ausland wird von den Versicherungen sorgfältig geprüft.
Achtung: Es kann - muss aber nicht - weitere Leistungsausschlüsse bei einzelnen Anbietern geben. Deshalb sollten Sie vor Beginn der Reise immer genau die Absätze "Leistungen und Leistungsausschlüsse" lesen. top
Frage: Ich werde in Kürze verreisen. Wie von Ihnen empfohlen, möchte ich eine Reisekrankenversicherung abschließen. Nun bin ich angesichts der Fülle der angebotenen Reisekrankenversicherungen etwas ratlos. Worauf muss ich besonders achten? Antwort: Die angebotenen Leistungen der Versicherer bei der Reisekrankenversicherung sind meist ähnlich. Grundsätzlich sind die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt und für sonstige medizinische Leistungen (inklusive Medikamente, Verbände und Heilmittel) bei akuten Erkrankungen im Ausland versichert. Außerdem ist in aller Regel die finanzielle Absicherung eines medizinisch notwendigen Rücktransportes im Umfang des Versicherungsschutzes enthalten. Unterschiede gibt es aber häufig in einem Punkt: die freie Arztwahl. Einige Versicherer bieten dieses zusätzliche Plus, andere bestehen darauf, dass der Versicherte sich von bestimmten Vertragsärzten und -krankenhäusern behandeln lässt. Manche Versicherungen erstatten die eingereichten Rechnungen auch erst, nachdem die gesetzliche Krankenkasse ihren Anteil zum Versicherungsfall beigesteuert hat (gilt nur für Reisen innerhalb Europas). Dementsprechend fallen natürlich auch die Prämien - je nach Reisedauer und Alter des Versicherten - unterschiedlich hoch aus. top
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