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Thema: Reiserücktrittskostenversicherung
Frage: Wegen einer ernsten Erkrankung musste ich eine bereits angetretene Reise frühzeitig abbrechen. Zahlt mir dafür die Reiserücktrittskostenversicherung eine Entschädigung? Antwort: Bei einem Reiseabbruch kann es grundsätzlich in zwei verschiedenen Bereichen finanzielle Entschädigung durch das Versicherungsunternehmen geben: 1.Finanzielle Entschädigung für entgangene Reiseleistungen 2.Finanzielle Entschädigung für die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Rückreise
Eine Entschädigung für beide Fälle wird nur gezahlt, wenn man zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung eine Ergänzungsversicherung für den Aufenthalt abgeschlossen hat. Diese Ergänzungsversicherung heißt je nach Versicherer "Reiseabbruchversicherung", "Ersatzreiseversicherung" oder "Feriengarantie". top
Frage: Für den Zeitraum meiner gebuchten Reise wollte ich meine Kinder bei einer Bekannten zur Betreuung abgeben. Nun ist die Bekannte erkrankt und kann die Kinder nicht betreuen. Zahlt meine Reiserücktrittskostenversicherung auch in diesem Fall die Stornogebühren des Reiseveranstalters, da ich nun die Reise nicht antreten kann? Antwort: Ja. Ihre Reiserücktrittskostenversicherung leistet auch für den Fall, dass die geplante Betreuung Ihrer Kinder ausfällt. Das gleiche gilt selbstverständlich auch, wenn die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen durch Krankheit oder Unfall nicht mehr gewährleistet ist. top
Frage: Welche Gründe werden für einen Rücktritt von der Reise akzeptiert? Antwort: Diese Entscheidung kann - je nach Versicherungsgesellschaft - unterschiedlich ausfallen. Allgemein anerkannte Gründe sind folgende: schwere Erkrankung des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, Tod eines nahen Verwandten, Unverträglichkeit der Impfstoffe, Einbruch oder Brand in Wohnung oder Haus des Reisenden, Ausfall des Pflegepersonals für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Unterschiedlich bewertet werden plötzliche Arbeitslosigkeit oder ein neuer Arbeitsbeginn, nicht bestandene Examina und darauffolgende Wiederholungsprüfungen sowie plötzlich auftretende Probleme bei einer Schwangerschaft: Manche Versicherungen akzeptieren diese Gründe, andere nicht. top
Frage: Mit Freunden zusammen möchten wir eine Ferienwohnung mieten. Dafür möchten wir gerne eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Müssen wir wirklich alle Namen der Teilnehmer auf dem Antragsformular angeben? Antwort: Ja, damit jeder bei Rücktritt aus einem versicherten Grund seinen anteiligen Mietpreis ( meist abzüglich Selbstbehalt) vom Versicherer zurückerhält. Bei mehr als 4 Reisenden (je nach Anbieter auch schon ab 2 Personen) zahlt der Versicherer auf keinen Fall die Stornokosten für das gesamte Mietobjekt, es sei denn, es handelt sich um direkte Angehörige. top
Frage: In der letzten Zeit hört man ja häufig, dass Reiseveranstalter Pleite gehen und die gebuchte und bezahlte Reise deshalb ausfällt. Ersetzt mir in diesem Fall meine Reiserücktrittskostenversicherung die ausgelegten Kosten bzw. den vollen Reisepreis? Antwort: Nein. Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet nur dann, wenn es von Ihrer Seite aus nicht zur gebuchten Reise kommen kann. Der andere Vertragspartner, also der Reiseveranstalter, muss sich für den Fall eines Konkurses selber versichern. Um die Kunden im Falle einer Pleite des Veranstalters zu schützen, ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass die Reiseveranstalter das eingezahlte Geld ihrer Kunden versichern müssen. Deshalb bekommen Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung einen Nachweis über die Rückversicherung Ihres Reisepreises, den so genannten Reisepreissicherungsschein. Mit diesem Reisepreissicherungsschein kann man sich - im Fall der Fälle - bei der Versicherung des Veranstalters den Reisepreis zurückholen. top
Frage: Ich möchte mit mehreren Freunden zusammen ein Ferienhaus mieten. Muss jeder Einzelne unserer Gruppe eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen oder wird der Mietpreis des Ferienhauses versichert? Antwort: Sie versichern den Mietpreis des Ferienhauses mit einer Versicherung. Auf den Antrag zur Versicherung tragen Sie alle Teilnehmer Ihrer Reisegruppe namentlich ein.
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Frage: Ich habe eine Reise gebucht und eine entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Kann ich jetzt einfach ohne Angabe von Gründen von meiner Reisebuchung zurücktreten, wenn mir zum Beispiel berufliche Termine dazwischenkommen? Antwort: Nein. Ihre Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Ihnen nur dann die Kosten, die bei der Stornierung einer Reise entstehen (im schlimmsten Fall also 90 Prozent des Reisepreises), wenn Sie für die Absage der Reise triftige Gründe haben. top
Frage: Bei vielen Reiserücktrittskostenversicherungen gibt es einen Selbstbehalt pro Versicherungsfall. Fällt dieser Selbstbehalt bei Ferienwohnungen pro Person oder pro Objekt an? Antwort: Der Selbstbehalt fällt in der Regel pro Objekt an. top
Frage: Ich habe mit Freunden zusammen eine Pauschalreise gebucht, und wir haben direkt im Anschluss gemeinsam eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Nun ist einer der Reiseteilnehmer ernstlich erkrankt. Kommt die Reiserücktrittskostenversicherung für die beträchtlichen Stornokosten des Reiseveranstalters auf, obwohl nur einer unserer größeren Reisegruppe erkrankt ist? Antwort: Wenn mehr als 4 Personen (bei manchen Anbietern auch schon ab 2 Personen) die Reise gebucht und versichert haben, können nicht alle zurücktreten, sondern es werden nur für die erkrankte Person und evtl. Ehepartner/ Lebensgefährte die anteiligen Stornokosten erstattet. top
Frage: Was passiert, wenn es in meinem Reiseland zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, die nicht vorhersehbar waren? Leistet meine abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung auch, wenn mir in einem solchen Fall die Reise zu heikel wird und ich die Buchung stornieren möchte? Antwort: Normalerweise sind Ihre - nachvollziehbaren - Gründe, die Reise nicht anzutreten, leider nicht versichert. Das Gleiche gilt auch für Vorkommnisse wie höhere Gewalt (zum Beispiel Umweltkatastrophen). Allerdings gibt es in diesen Fällen die Möglichkeit, über den Reiseveranstalter eine Umbuchung bzw. eine Stornierung durchzusetzen. Spricht nämlich das Auswärtige Amt eine offizielle Warnung aus, in ein bestimmtes Land nicht zu reisen (oder rät zur Rückkehr), so können Sie vom Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung verlangen. Oder Sie werden ohne Mehrkosten aus dem jeweiligen Urlaubsland zurückgeholt. top
Frage: Kommen bei einer - begründeten - Absage meiner Reise trotz abgeschlossener Reiserücktrittskostenversicherung dennoch weitere Kosten auf mich zu? Antwort: Ja. Häufig gibt es einen generellen Selbstbehalt von 25 € pro Person / Mietobjekt, manchmal auch 20%der Stornokosten, aber mindestens 25€ pro Person. Zumindest bei Rücktritt aus Krankheitsgründen ohne stationäre Krankenhausbehandlung müssen Sie mit einem solchen Selbstbehalt rechnen. top
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