Leistungsbeschreibung Ihrer Reiseversicherungen
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV)
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten und einer versicherten Person
- Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- € je versicherte Person.

Seite drucken