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Leistungsbeschreibung Ihrer Reiseversicherungen

 

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

 

 

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises:

 

 

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

 

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,

wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

 

 

Versicherungsschutz bei:

 

  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV)
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten und einer versicherten Person
  • Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst


Selbstbehalt:


Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- € je versicherte Person.

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