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Leistungsbeschreibung Ihrer Reiseversicherungen

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts


Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,


wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.



Versicherungsschutz bei:
 

  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV)
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten undes einer versicherten Person
  • Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkei
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst


Selbstbehalt:
Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.




Reiseabbruch-Versicherung (wenn vereinbart)


Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:

Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.


Leistungen bei Unterbrechung der Reise:

Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt. 


Leistungen bei verspäteter Rückreise:

Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EUR, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.


Selbstbehalt: Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen. 

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
  • die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen
  • Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
  • diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
  • Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
  • Erstattung der Kosten für:



Reisekrankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel  notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport  
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz 
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik 
  • Überführung und Bestattung im Ausland




Reisegepäck-Versicherung

bis 2000,- EUR für Einzelpersonen
bis 4000,- EUR für Familien


Notfall-Versicherung

Reise-Unfallversicherung



Hinweis zur Abschlussfrist:

Der Last-Minute-Tarif kann für Reisebuchungen verwendet werden, die max. 14 Tage (14 bis 0 Tage) vor Reiseantritt getätigt werden. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann sofort bei der Buchung, jedoch spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung abgeschlosen werden.

 

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