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Leistungsbeschreibung Ihrer Reiseversicherungen

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

 

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,

wenn die Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. jedoch bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären


Versicherungsschutz bei:

 

  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit (RRV)
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).
  • Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten undes einer versicherten Person
  • Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkei
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst

Selbstbehalt:
Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.




Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:

Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.


Leistungen bei Unterbrechung der Reise:

Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.


Leistungen bei verspäteter Rückreise:

Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EUR, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.


Selbstbehalt:
Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.  
 

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
  • die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen
  • Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.
  • diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.

Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

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