Leistungsbeschreibung Ihrer Reiseversicherungen
RISIKOPERSONEN SIND
- versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben
- die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
- diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
- haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander
DEFINITION FAMILIE
Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind.
DEFINITION SCHIFFSREISE
- Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.
- Ausgenommen sind folgende Reisen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen.
- Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel)
DEFINITION GRUPPE
Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus:
- mindestens 10 Personen
- mindestens 6 Personen bei Bahnreisen
- mit einer gemeinsamen Reisezeit und einem gemeinsamen Reiseziel
ABSCHLUSSFRIST
- Alle Leistungen inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sind sofort bei Buchung, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
- Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Einzelversicherungen können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
REISEN LÄNGER ALS 31 TAGE
- Unser Leistungsschutz gilt für Reisen bis max. 31 Tage. Ab dem 32. Tag können Sie zusätzlich den Reiseschutz ohne Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abschließen. Der Reiseschutz besteht dann für max. 93 Tage. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung solo ist immer unabhängig von der Reisedauer.
REISEPREIS
- Ist die Reise teurer als die höchste angegebene Reisepreisstaffel, schließen Sie bitte jeweils den Reiseschutz ohne RRV und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung solo ab (bei Schiffsreisen entsprechend die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für Schiffsreisen).
ERHÖHUNG DER VERSICHERUNGSSUMMEN FÜR DIE REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
- Die im Reiseschutz enthaltene Reisegepäck-Versicherungssumme kann max. um 4.000,- EUR erhöht werden. Diese Erhöhung ist jederzeit vor Reiseantritt buchbar.

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