Leistungsbeschreibung Ihrer Reiseversicherungen
Leistungen bei vorzeitigem Reiseabbruch:
Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis – ggf. abzüglich Selbstbehalt – ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
Leistungen bei Unterbrechung der Reise: Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen – ggf. abzüglich Selbstbehalt.
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
a) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson bis maximal 2.500,- EUR und längstens 10 Tage.
b) Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
c) Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR.
Versicherungsschutz bei:
- Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Selbstbehalt: Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.

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