Erstattung für Zahnersatz im Ausland?

Frage: Bei meiner Auslandsreise ist mir eine Zahnkrone abgebrochen. Kommt meine private Reiseversicherung für die Behandlungs- und Materialkosten im Ausland auf?
Antwort: Die Anfertigung von Zahnersatz ist bei Reisekrankenversicherungen nicht mitversichert. Je nach Versicherungsunternehmen wird jedoch die Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes erstattet. Versichert sind schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie ja nach Anbieter provisorischer Zahnersatz. Hinweise zu den exakten Leistungen des Versicherers findet man in den Versicherungsbedingungen.

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