Was tun bei Krieg im Reiseland?

Frage: Was passiert, wenn es in meinem Reiseland zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, die nicht vorhersehbar waren? Leistet meine abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung auch, wenn mir in einem solchen Fall die Reise zu heikel wird und ich die Buchung stornieren möchte?
Antwort: Normalerweise sind Ihre - nachvollziehbaren - Gründe, die Reise nicht anzutreten, leider nicht versichert. Das Gleiche gilt auch für Vorkommnisse wie höhere Gewalt (zum Beispiel Umweltkatastrophen). Allerdings gibt es in diesen Fällen die Möglichkeit, über den Reiseveranstalter eine Umbuchung bzw. eine Stornierung durchzusetzen. Spricht nämlich das Auswärtige Amt eine offizielle Warnung aus, in ein bestimmtes Land nicht zu reisen (oder rät zur Rückkehr), so können Sie vom Reiseveranstalter eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung verlangen. Oder Sie werden ohne Mehrkosten aus dem jeweiligen Urlaubsland zurückgeholt.

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