Patchwork-Familien: Was sollten Sie bei einer Reiserücktrittsversicherung beachten?

Frage: Müssen alle Familienmitglieder zusammen wohnen?
Antwort: Nein, bei den meisten Versicherern müssen die Familienmitglieder nicht zwingend in einem Haushalt leben. Wer mit dem neuen Partner zwar noch nicht gemeinsam wohnt, aber gerne zusammen verreisen will, der findet bei den meisten Anbietern passende Angebote. 


Frage
: Sind Kinder mitversichert?
Antwort: In den Familiendefinitionen der Versicherer ist genau festgelegt, ob die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen müssen, wie alt sie maximal sein dürfen und ob ein Verwandtschaftsverhältnis bestehen muss, damit der Versicherungsschutz greift. Bei den meisten Anbietern setzt der Familientarif nicht mehr den gemeinsamen Haushalt voraus und oft auch kein verwandtschaftliches Verhältnis. Die Anzahl der erwachsenen Personen ist in den Familientarifen immer auf maximal zwei begrenzt. Die Anzahl der Kinder hingegen ist gar nicht oder großzügig begrenzt. Bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert werden können, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Oft können Kinder bis zu einem Alter von 25 Jahren im Familientarif mitversichert werden.

 

Frage: Sind Reisen einzelner Familienmitglieder versichert?
Antwort: Bei einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind nicht nur die gemeinsamen Urlaubsreisen versichert, sondern auch die Reisen einzelner Familienmitglieder. Eine Jahrespolice gilt für die Klassenfahrten und Sprachreisen der Kinder genauso wie für den Städtetrip oder die Kreuzfahrt der Patchwork-Eltern. Hier sollten Sie allerdings genau hinsehen: Einige Anbieter begrenzen die Versicherungssumme bei Reisen einzelner Personen auf die Hälfte.


Frage: Wie lange darf die Reise dauern?
Antwort: Urlaubsreisen von zwei bis drei Wochen Dauer sind bei allen Anbietern versichert. Wer länger verreisen möchte, sollte die verschiedenen Versicherungen auf ihre maximale Reisedauer prüfen. Einige Tarife gelten sogar unbegrenzt.


Frage: Was ist nicht versichert?
Antwort: Bei Patchwork-Familien gibt es auch Fälle, die sich nicht absichern lassen.  

Ein Beispiel: Der Vater möchte mit seinen Kindern verreisen. Kurz vor der Reise verunglückt der neue Freund der Mutter schwer. Die Kinder wollen ihrer Mutter beistehen und deshalb die geplante Reise absagen. Da keine direkte Verwandtschaftsbeziehung zwischen den Kindern und dem neuen Lebensgefährten der Mutter besteht, ist der Rücktritt nicht versichert.


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