Leistung im Versicherungsfall:
- wenn eine Reise abgebrochen werden muss
- Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen
- Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- anteilige Erstattung der Reiseleistung bei Unterbrechung der Reise
Die Urlaubsgarantie kann bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.