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Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen

Welche Versicherungsgesellschaft passt zu Ihnen?

Entscheiden Sie selbst: Die Europäische Reiseversicherung AG ist der Marktführer für Reiseversicherungen in Deutschland und Europa. Sie überzeugt durch umfangreiche Leistungen und einen sehr guten Service. Die Hanse-Merkur Reiseversicherung AG bietet vergleichbare Leistungen zu einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.

Unsere Produkte

 

 


Abschluss innerhalb von 21 Tagen nach Festbuchung (Datum der Buchungsbestätigung). Ausnahme: 21 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: nur am Buchungstag.

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Leistungsbeschreibung  
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AVB Elvia Reiseversicherung
Leistungsbeschreibung Rücktrittskosten-Vollschutz

Diese Versicherung kann mit bzw. ohne Selbstbehalt bis zu einem Reisepreis von 2.000 € abgeschlossen werden.


Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nur bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung möglich.

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Leistungsbeschreibung  
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AVB URV Reiserücktritt
Leistungsbeschreibung URV RRV

 

 

 


Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Informationen
Leistungsbeschreibung  
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Leistungsbeschreibung-RRVmR-Hanse-Merkur
AVB-Hanse-Merkur

Vielleicht möchten Sie zunächst die Prämien dieser Versicherungen vergleichen? Hier geht`s zu unserem Vergleich.

Vergleich Reiserücktritt

Anzahl Personen
Einzelperson(en)
Familie [i]

Reiseart
Mietobjekt
Schiffsreise [i]
alle anderen Reisen

Reisepreis
€ pro Person / Mietobjekt

Selbstbehalt [i]
Ja Nein

Reiseabbruch [i]
Ja Nein
-> SOFORT VERGLEICHEN
Familie:
Unter einer Familie verstehen die Anbieter bestimmte Personen, die gemeinsam ein Familientarif abschließen dürfen. Das sind meistens zwei verheiratete Erwachsene und mindestens ein minderjähriges Kind. Die Definition Familie unterscheidet sich allerdings von Anbieter zu Anbieter. Sie finden die jeweilige Definition unter dem Punkt Info in der Ergebnisliste.
Schiffsreise:
Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser (Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter). Ausnahmen sind Fährpassagen, die Nutzung von Hausbooten und Nilkreuzfahrten.
Kombinierte Reisen zählen als Schiffsreisen, wenn der Anteil der Schiffsreise einen bestimmten Prozentsatz überschreitet.
Reiseabbruch:
Die normale Reiserücktrittskostenversicherung endet mit Reiseantritt. Mit einer Reiseabbruchversicherung verlängern Sie den Versicherungsschutz bis zum Reiseende. Die Mehrprämie ist oft nur gering.
Selbstbehalt:
Wahlweise kann die Versicherung bei einigen Gesellschaften mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Die Höhe des Selbstbehalts ist unterschiedlich und kann bis zu 20 % des erstattungsfähigen Schadens betragen.

Info-Telefon: 0800 678 33 33
(bundesweit kostenfrei)
 

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