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Reiseunfallversicherungen für Mitarbeiter im Ausland
Als Arbeitgeber haben Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern eine besondere Sorgfaltspflicht. Die gilt insbesondere für Ihre Mitarbeiter im Ausland. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, für die Mitarbeiter im Ausland eine gesonderte Reiseunfallversicherung abzuschließen. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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