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ERV Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung

Eine günstige Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung bietet die ERV - für beliebig viele Urlaubsreisen. Die ERV Jahres-Reiserücktrittsversicherung gilt weltweit, inklusive USA und Kanada.

Beiträge
Einzelpersonen bis 64 Jahre
39,00 €
Einzelpersonen ab 65 Jahre
59,00 €
Familien bis 64 Jahre
71,00 €
Familien ab 65 Jahre
91,00 €
Die genannten Jahresprämien der ERV Jahres-Reiserücktrittsversicherung beziehen sich auf die Leistungsvariante L mit Selbstbehalt. Gegen höhere Beiträge auch in den Varianten XL, XXL abschließbar und/oder zusätzlich wahlweise ohne Selbstbehalt. Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds / Partners maßgeblich.
Versicherungssummen
    • Einzelpersonen  (L) 1.500,- €, (XL) 3.000,- € oder (XXL) 5.000,- € pro Person und Reise
    • Familien (L) 3.000,- €, (XL) 6.000,- € oder (XXL) 10.000,- € für alle versicherten Personen zusammen je Reise.
Informationen
Laufzeit und Kündigung

1. Der Versicherungsvertrag der ERV Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf durch eine Vertragspartei gekündigt wird.

2. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können der Versicherungsnehmer und die ERV den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist nur binnen eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, kündigen. Die ERV kann mit einer Frist von einem Monat, frühestens jedoch zum Ende der versicherten Reise, kündigen.


Anerkannte Rücktrittsgründe

Eine Auswahl von Gründen, die Versicherer in der Regel als Rücktrittsgründe akzeptieren:

  • Schwangerschaft
  • Impf-Unverträglichkeit
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Prothesen-Bruch oder Lockerung implantierter Gelenke
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer Schulprüfung
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst
  • Tod

Wenn wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschluss verpasst wird, erstattet die ERV Jahres-Reiserücktrittsversicherung die dadurch entstandenen Mehrkosten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (oben).

Das leistet die Reiseabbruchversicherung

Die ERV leistet Entschädigung bei

a) außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
b) nicht genutzten Reiseleistungen;
c) Verspätung während der Rückreise;
d) verlängertem Aufenthalt;
e) Unterbrechung der Rundreise;
f) Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignissen während der
Reise.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der ERV Jahres-Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung stehen Ihnen im Dokument "ERV AVB Jahres-Reiseversicherung" zur Verfügung (oben).

 

Die einzelnen, günstigen Angebote im Vergleich finden Sie unter Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.

So erreichen Sie uns

+49 (0) 2247 9194-916

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