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Deutsche Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch für Schiffsreisen

Schon ab 10,- EUR bekommen Sie die Deutsche Reiseversicherung, die eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung umfasst. Hierbei wird der genaue Reisepreis versichert und nicht nach Stufen berechnet. Die Deutsche Reiseversicherung bietet noch weitere Vorteile:

  • Einfache Prämienberechnung! - Die Deutsche Reiseversicherung versichert nicht die einzelnen Reiseteilnehmer, sondern nur den Gesamtpreis der Reise, was die Buchung dieser Reiserücktrittsversicherung erheblich erleichtert.
  • Reiseabbruch mitversichert! - Die Reiserücktrittsversicherung der Deutschen Reiseversicherung besteht immer aus Reiserücktritts-und Reiseabbruchversicherung.
  • Keine Selbstbehalte! - Die Deutsche Reiseversicherung verzichtet auf Selbstbehalte, damit ein eventueller Schaden in vollem Umfang gedeckt ist.

Beiträge
Reisepreis 222,00 €
10,00 €
Reisepreis 1180,00 €
35,64 €
Reisepreis 1760,00 €
53,15 €
Reisepreis 2100,00 €
61,53 €
Reisepreis 2550,00 €
71,40 €
Es handelt sich hier um Beispielprämien.


Informationen

Abschlussfrist: Abgeschlossen werden muss die Deutsche Reiseversicherung bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss der Deutschen Reiseversicherung nur am Buchungstag möglich.

Wenn Sie den exakten Preis der Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise erfahren wollen, klicken Sie auf den "Online abschließen"-Button und geben Sie die Daten Ihrer Reise ein, dann bekommen Sie den exakten Preis der Versicherung angezeigt. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung zu buchen - erst, wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Deutsche Reiseversicherung auch wirklich abgeschlossen. 

Mitversichert: Verspätungs- und Umbuchungsschutz

Alternativ zur Stornierung einer Reise erstattet die Deutsche Reiseversicherung:

  • die entstehenden Gebühren für eine Umbuchung der gesamten Reise der versicherten Person bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.
  • die nachgewiesenen Mehrkosten einer verspäteten Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären. Bei der Erstattung wird auf die ursprünglich gebuchte Art und Qualität der Hinreise abgestellt, geleistet wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten
    Versicherungssumme.
  • die Mehrkosten der Hinreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden (hierbei wird auf die verspätete Ankunft am Zielort abgestellt) ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die Hinreise verspätet fortsetzen muss.
  • die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu 150,- EUR je Versicherungsfall, wenn die Hinreise der versicherten Person sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert.

Versicherte Ereignisse

Dies sind die Ereignisse, bei deren Eintreffen die Reiserücktrittsversicherung Deutsche Reiseversicherung in Leistung tritt:

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll
  • bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse
  • unerwartete Einberufung der versicherten Person zu einer Wehrübung, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger übernommen werden


Möchten Sie einen Vergleich mit weiteren günstigen Angeboten? Den finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchsversicherung.

So erreichen Sie uns

+49 (0) 2247 9194-902
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