anzeigenERV Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch für Schiffsreisen
Die ERV Reiserücktrittsversicherung gilt sowohl für Urlaubs- wie auch für Geschäftsreisen.
Der Selbstbehalt bei dieser Reiserücktrittsversicherung beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je Person.
Abschlussfrist: Die ERV Reiserücktrittsversicherung kann sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Die Prämien beginnen bei dieser Reiserücktrittsversicherung bei 7,- EUR. Weitere Informationen zu den Prämien finden Sie in der Leistungsbeschreibung oder klicken Sie auf "Online abschließen" um ein individuelles Angebot zu berechnen.
Unabhängige medizinische Beratung im Versicherungsfall
Der medizinische Beratungsservice der ERV berät Sie in dem Fall, dass Sie nach Buchung Ihrer Reise und der Reiserücktrittsversicherung erkranken und nicht sicher sind, ob Sie die Reise absagen wollen oder nicht. Hierbei sind die Empfehlungen des Beratungsservice unverbindlich - Sie allein entscheiden, ob Sie von der Reise zurücktreten. Bei Eintritt einer der versicherten Gründe für einen Reiserücktritt zahlt die Versicherung, unabhängig von der medizinischen Empfehlung des Beratungsservice.
Erstattung im Falle von ...
Die ERV Reiserücktrittsversicherung erstattet Kosten, die Ihnen entstehen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten, die Sie zwingen, die Reise abzusagen. Diese Ereignisse sind neben anderen:
- unerwartete, schwere Erkrankung
- schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruch
- Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete, betriebsbedingte Kündigung
Die vollständige Liste finden Sie im Dokument "ERV Verbraucherinformationen" unter "Informationen".
Was erstattet die ERV Reiseabbruchversicherung?
Die ERV Reiserücktrittsversicherung können Sie wahlweise inklusive Reiseabbruchversicherung buchen. Hier ein Auszug aus den Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
- Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten, wenn die versicherte Person vorzeitig nach Hause reisen muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt.
- Erstattung des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird. Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis, max. 10.000,– EUR pro Einzelperson.
Eine detailierte Liste der Leistungen steht unter "ERV Verbraucherinformationen" für Sie bereit.
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch für Schiffsreisen.



