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EURA24 Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch für Schiffsreisen

Die EURA24 Reiserücktrittsversicherung Classic ist günstig und beinhaltet auch immer eine Reiseabbruchversicherung. Sie ist für Reisen bis zu 31 Tagen abschließbar. 

Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung Classic:

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung

Als Familie im Sinne des Tarifes zählen maximal zwei Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kind(er) bis einschließlich 21 Jahre.

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.

Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Informationen

Welche Leistungen sind versichert?

Der Leistungsumfang Ihres individuellen Versicherungsvertrages richtet sich nach den von Ihnen ausgewählten Versicherungskomponenten:

  • Reisekranken-Versicherung: Bei Krankheit oder Unfall während der Reise: Organisation unmittelbarer Hilfe, Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung sowie medizinisch sinnvollen Rücktransportes
  • Reisegesundheits-Hotline: Telefonische Auskunft vor und während der Reise rund um Gesundheit im Reiseland: z. B. Prävention, Nennung von medizinischen Einrichtungen
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung: Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise: z. B. wegen Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft
  • Reiseabbruch-Versicherung: Übernahme der durch Reiseabbruch wegen Krankheit, schweren Unfalls oder Tod zusätzlich entstandenen Rückreisekosten sowie der Kosten nicht genutzter Urlaubstage
  • Reisegepäck-Versicherung: Ersatz bei Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung oder verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks
  • Sorgenfrei-Reiseservice: In Notfallsituationen: Organisation und Kostenübernahme von personenbezogenen Leistungen. Zum Beispiel Kinderrückholung oder Krankenbesuch
  • Auto-Schutzbrief: Europaweite Pannen- und Unfallhilfe rund um das benutzte Fahrzeug: Abschleppdienst, Mietwagen-Bereitstellung, Kostenerstattung für Weiterfahrt und Übernachtung
  • Reparaturkosten-Zuschuss: Reparaturkostenbeihilfe für die Instandsetzung eines fahruntüchtigen Fahrzeuges durch Panne, Unfall oder technischen Defekt

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Sie müssen Schäden nach Möglichkeit abwenden oder mindern und etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte sichern und verfolgen. Sie müssen der EURA24 insbesondere unter der 24-Stunden-Notrufnummer 089 55 987 224 unverzüglich eingetretene Schäden melden und vor Einleitung irgendwelcher Maßnahmen informieren und sich mit der EURA24 abstimmen, ob und welche Leistungen erbracht werden.

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz für die jeweilige Reise?

Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktrittsversicherung mit Buchung der Reise, frühestens aber mit dem vereinbartem Vertragsbeginn und endet mit dem Antritt der Reise. Bei allen anderen Versicherungskomponenten beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens aber mit dem Antritt der Reise, und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise.

Möchten Sie einen Vergleich mit weiteren günstigen Angeboten? Den finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchsversicherung.

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