TravelSecure Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch für Schiffsreisen
Der Selbstbehalt bei dieser Reiserücktrittsversicherung (falls gewählt) beträgt je Versicherungsfall 25,- EUR je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, jedoch mindestens 25,- EUR je Person.
Die Preise der TravelSecure Reiserücktrittsversicherung entnehmen Sie bitte dem Dokument "Beitragstabelle TravelSecure Reiserücktrittsversicherung" oder nutzen Sie unseren Online-Rechner, um den genauen Preis dieser Versicherung für Ihre Reise erfahren. Klicken Sie dazu auf "Online abschliessen" und geben Sie im ersten Schritt Ihre Reisedaten ein, dann bekommen Sie den Preis angezeigt. Keine Sorge - solange Sie nicht im letzten Schritt auf "Abschließen" klicken, haben Sie damit keine Versicherung bestellt.
Abschlussfrist
Die TravelSecure Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittsversicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Welche Zusatzleistungen bietet die TravelSecure?
Neben den üblichen Gründen für den Reiserücktritt akzeptiert die TravelSecure Reiserücktrittsversicherung weitere Gründe, wie z.B. den Schaden an Prothesen, Einreichung der Scheidungsklage oder die unerwartete, schwere Erkankung eines zur Reise angemeldeten Hundes. Die komplette Liste finden Sie im Dokument "TravelSecure Leistungsbeschreibung RRV".
Zudem erstattet die TravelSecure Reiserücktrittsversicherung die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. Ebenfalls erstattet werden die Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten, und die Umbuchungskosten bis 50,- EUR je versicherter Person.
Was gilt als "Familie"?
Als Familie im Sinne des Tarifes zählen der Versicherungsnehmer, der Partner und die ständig im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Reiserücktrittsversicherung sind im Leistungsfall bis zu sechs versicherte Familienmitglieder abgesichert.
Was versteht man unter "Risikopersonen"?
Als "Risikopersonen" bezeichnet der Versicherer jenen Personenkreis, die in einer Versicherungspolice eingeschlossen sind. Im Falle der Reiserücktrittsversicherung werden nicht nur die eigentlichen Reiseteilnehmer gegen unvorhergesehene Ereignisse versichert, sondern auch ihnen nahestehende Personen. D.h. auch wenn eine der Risikopersonen z.B. schwer erkrankt, kann der Versicherte von der Reise zurücktreten. Dies sind die Risikopersonen der TravelSecure Reiserücktrittsversicherung:
- Versicherte Reiseteilnehmer
- Die Angehörigen einer versicherten Person definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern, Geschwister. Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
- Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis "Tod" eingetreten
ist - Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht (bei Familienprodukten 6 Personen) gelten nur die jeweiligen Angehörigen, der Lebenspartner und die Betreuungsperson der versicherten Person als Risikoperson.
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch für Schiffsreisen.


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