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EURA24 Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch

Die EURA24 Reiserücktrittsversicherung Classic ist günstig und beinhaltet auch immer eine Reiseabbruchversicherung. Sie ist für Reisen bis zu 31 Tagen abschließbar. 

Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung Classic:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung 

Die EURA24 Reiserücktrittsversicherung ist wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar.

Als Familie
im Sinne des Tarifes zählen maximal zwei Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kind(er) bis einschließlich 21 Jahre.

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.

Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Informationen


Die Optionen der EURA24 Reiserücktrittsversicherung

Bei der Buchung der EURA24 Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung haben Sie folgende zusätzliche Optionen zur Auswahl:

  • Reisekranken-Versicherung: Bei Krankheit oder Unfall während der Reise: Organisation unmittelbarer Hilfe, Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung sowie medizinisch sinnvollen Rücktransportes
  • Reisegesundheits-Hotline: Telefonische Auskunft vor und während der Reise rund um Gesundheit im Reiseland: z. B. Prävention, Nennung von medizinischen Einrichtungen
  • Reisegepäck-Versicherung: Ersatz bei Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung oder verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks
  • Sorgenfrei-Reiseservice: In Notfallsituationen: Organisation und Kostenübernahme von personenbezogenen Leistungen. Zum Beispiel Kinderrückholung oder Krankenbesuch
  • Auto-Schutzbrief: Europaweite Pannen- und Unfallhilfe rund um das benutzte Fahrzeug: Abschleppdienst, Mietwagen-Bereitstellung, Kostenerstattung für Weiterfahrt und Übernachtung
  • Reparaturkosten-Zuschuss: Reparaturkostenbeihilfe für die Instandsetzung eines fahruntüchtigen Fahrzeuges durch Panne, Unfall oder technischen Defekt

Was tun im Schadensfall?

Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird und wenn er eingetreten ist, der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie Nachweise erbringen, damit geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet. Um die Höhe des Schadens möglichst gering zu halten, müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren bzw. umbuchen. Um die Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung prüfen zu können, verlangt der Versicherer folgende Unterlagen: 

  • Buchungsunterlagen der Reise
  • bei schwerer Unfallverletzung, schwerer Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit sowie Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken eine ärztliche Bescheinigung, bei psychischer Erkrankung ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie
  • bei Tod eine Sterbeurkunde
  • bei Schaden am Eigentum geeignete Nachweise (z.B. Polizeiprotokoll)
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages
  • bei Wiederholung einer Prüfung bzw. endgültigem Austritt aus dem Klassenverband eine Bestätigung der Schule oder Universität
  • bei unerwarteter Einberufung zur Wehrübung eine Bestätigung von staatlichen Stellen, dass der Termin nicht verschoben werden kann und eine Erstattung der Stornokosten nicht erfolgt
  • im Falle einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen mit Angabe der Verspätungsdauer 

Zusätzlich verlangt der Versicherer bei medizinischen Ereignissen, dass Sie Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand erteilen können, von ihrer Schweigepflicht entbinden.

Weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet, entnehmen Sie bitte dem Dokument "EURA24 Versicherungsbedingungen" unter "Informationen".

Möchten Sie einen Vergleich mit weiteren günstigen Angeboten? Den finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.

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