anzeigenSIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Die SIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung ist mit und ohne Selbstbehalt erhältlich. Der Selbstbehalt (falls vereinbart) beträgt 20 % vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens 25,00 EUR pro Person.
Abschlussfrist: Die SIGNAl IDUNA Reiserücktrittsversicherung muss bei Reisebuchung, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristiger Reisebuchung (zwischen 28 und 15 Tage vor Reisebeginn) muss der Abschluss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchung ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.
Nicht nur der Versicherungsnehmer ist versichert
Mit der Reiserücktrittsversicherung der SIGNAL IDUNA sind nicht nur die Reisenden selbst versichert. Auch wenn einer der Angehörigen schwer erkrankt, wird dies von der Versicherung in der Regel als Grund für den Reiserücktritt, oder - im Falle der SIGNAL IDUNA - für den Reiseabbruch anerkannt. Die Reiserücktrittsversicherung der SIGNAL IDUNA springt also nicht nur dann ein, wenn einer der Reisenden wegen Krankheit oder anderen wichtigen Gründen die Reise absagt, sondern auch, wenn z.B. die Mutter eines Reisenden unerwartet schwer erkrankt. Das entscheidende Stichwort ist hierbei "unerwartet" - das Ereignis, das den Reiserücktritt oder den Reiseabbruch rechtfertigt, muss unerwartet sein. Daher ist die Absicherung einer chronisch kranken Person, deren Zustand sich jederzeit verschlechtern kann, im Normalfall durch die Versicherung nicht gegeben.
Anerkannte Reiserücktrittsgründe
Die Versicherungsgesellschaften definieren genau, welche Gründe sie für einen Reiserücktritt bzw. einen Reiseabbruch akzeptieren. Hier lohnt immer ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Als "wichtige Gründe" werden hier u.a. genannt: Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person, ihres Ehepartners, ihres Lebensgefährten, ihrer Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder anderer nahestehender Angehöriger sowie derjenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im oben aufgeführten Dokument "SIGNAL IDUNA Versicherungsbedingungen Reiserücktrittskosten".
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