EURA24 Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt

Die EURA24 Reiserücktrittsversicherung Classic ist günstig und beinhaltet auch immer eine Reiseabbruchversicherung. Schon ab 12,- EUR bekommen Sie die EURA24 Reiserücktrittsversicherung, die für Reisen bis zu 31 Tagen abschließbar ist.

 

Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung Classic:

  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung

Wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt.

Als Familie im Sinne des Tarifes zählen maximal zwei Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kind(er) bis einschließlich 21 Jahre.

Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.

Der Selbstbehalt beträgt, wenn vereinbart, je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Informationen

Um den exakten Preis speziell für Ihre Reise zu erfahren, können Sie auch auf den "Online abschließen"-Button klicken - keine Sorge, damit haben Sie die Versicherung noch nicht abgeschlossen. Sie gelangen zu einer Eingabe, in der zunächst die genaue Prämie Ihrer EURA24 Reiserücktrittsversicherung errechnet wird. Danach können Sie auf Wunsch die Versicherung abschließen.

Welche Leistungen sind versichert?

Der Leistungsumfang Ihres individuellen Versicherungsvertrages richtet sich nach den von Ihnen ausgewählten Versicherungskomponenten:

  • Reisekranken-Versicherung: Bei Krankheit oder Unfall während der Reise: Organisation unmittelbarer Hilfe, Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung sowie medizinisch sinnvollen Rücktransportes
  • Reisegesundheits-Hotline: Telefonische Auskunft vor und während der Reise rund um Gesundheit im Reiseland: z. B. Prävention, Nennung von medizinischen Einrichtungen
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung: Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise: z. B. wegen Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft
  • Reiseabbruch-Versicherung: Übernahme der durch Reiseabbruch wegen Krankheit, schweren Unfalls oder Tod zusätzlich entstandenen Rückreisekosten sowie der Kosten nicht genutzter Urlaubstage
  • Reisegepäck-Versicherung: Ersatz bei Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung oder verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks
  • Sorgenfrei-Reiseservice: In Notfallsituationen: Organisation und Kostenübernahme von personenbezogenen Leistungen. Zum Beispiel Kinderrückholung oder Krankenbesuch
  • Auto-Schutzbrief: Europaweite Pannen- und Unfallhilfe rund um das benutzte Fahrzeug: Abschleppdienst, Mietwagen-Bereitstellung, Kostenerstattung für Weiterfahrt und Übernachtung
  • Reparaturkosten-Zuschuss: Reparaturkostenbeihilfe für die Instandsetzung eines fahruntüchtigen Fahrzeuges durch Panne, Unfall oder technischen Defekt


Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz für die jeweilige Reise?

Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktrittsversicherung mit Buchung der Reise, frühestens aber mit dem vereinbartem Vertragsbeginn und endet mit dem Antritt der Reise. Bei allen anderen Versicherungskomponenten beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens aber mit dem Antritt der Reise, und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit Beendigung der Reise.

Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt.

So erreichen Sie uns

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