HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung

Leistet auch bei zusätzlich enstehenden Hinreise-Mehrkosten

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

Die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung schützt vor Rücktrittskosten bzw. Stornokosten und leistet auch für zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten. Die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung zeichnet insbesondere die flexible Abschlussfrist aus.

Abschlussfrist: Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gibt es auch als Jahresversicherung.

Hinweis: Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der HanseMerkur sind Sie auch im Fall einer Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.

Beiträge

Einzelpersonen bis 64 Jahre

Reisepreis bis 1000 € 49,00 €

Reisepreis bis 2000 € 76,00 €

Reisepreis bis 3000 € 119,00 €

Familien bis 64 Jahre

Reisepreis bis 2000 € 76,00 €

Reisepreis bis 3000 € 119,00 €

Reisepreis bis 4000 € 153,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Rücktrittsversicherung mit Selbstbehalt und inklusive Reiseabbruchversicherung. Alle Preise finden Sie im PDF "Preisübersicht Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur".

Wahlweise buchbar: HanseMerkur-Urlaubsgarantie

Die HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung kann durch eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) erweitert werden: 

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird.

Familiendefinition: Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur können Sie als Einzelperson (bzw. Einzelpersonen) oder als Familie abschließen. Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschaftsverhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.


Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch den ergänzenden Corona-Reiseschutz versicherbar.

Selbstbehalt

Ein Selbstbehalt besteht bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 EUR je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.

Das leistet die Urlaubsgarantie

  • Zusätzliche Rückreisekosten
  • Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung

Versicherte Ereignisse

  • Unerwartete und schwere Erkrankung
  • Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
  • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort

Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

 

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