anzeigenELVIA Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch
Die günstige Elvia Reiserücktrittsversicherung gilt weltweit.
- 24 Stunden Service-Telefon
- ELVIA Assistance-Notrufzentrale
Info: Die ELVIA Reiseversicherung firmiert nun unter dem Namen Allianz Global Assistance. Beibehalten hat die Allianz den Namen ELVIA zur Bezeichnung ihrer Reiseversicherungsprodukte.
Die Beiträge beginnen bei 6,- EUR. Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie in der Leistungsbeschreibung oder klicken Sie auf "Online abschließen" um ein individuelles Angebot zu berechnen.
Preisübersicht:
Selbstbehalt: Der Selbstbehalt ist gegen einen Zuschlag abwählbar. Die Preise ohne Selbstbehalt finden Sie im PDF Leistungsbeschreibung.
Abschlussfrist: Die Versicherung kann am Tag der Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen.
Weltweit gültig
Der ELVIA Reiserücktritt-Basisschutz ist weltweit gültig und deckt alle Reisearten - auch Geschäftsreisen.
Wann zahlt ELVIA die Entschädigung?
Hat ELVIA die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen erbringt ELVIA die Leistungen?
Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
- Tod
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist
- Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
- unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch die versicherte
Person oder eine mitreisende Risikoperson - Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem
ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt. - unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht
verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden.
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch.



