ERV Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch
Die ERV Reiserücktrittsversicherung ist auch ohne eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung zu haben, schon ab 6,- EUR! Sie können die ERV mit oder ohne Selbstbehalt buchen und bekommen in jedem Fall einen besonderen Service der ERV: den medizinischen Beratungsservice, der Ihnen bei der Entscheidung hilft, ob ein Reiserücktritt im Einzelfall ratsam wäre oder nicht. Die ERV Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir sowohl für Geschäfts- als auch für Urlaubsreisen.
"Mit Selbstbehalt" bedeutet: günstigerer Preis, aber im Versicherungsfall tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. "Ohne Selbstbehalt" haben Sie den vollen Versicherungsschutz, der sämtliche Schäden umfasst. Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je Person. Die genauen Preise entnehmen Sie bitte der ERV Leistungsbeschreibung, die Sie unter "Informationen" finden.
Die ERV Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt kann sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Wir empfehlen, die Reiserücktrittsversicherung so früh wie möglich zu buchen, damit der volle Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Unabhängige medizinische Beratung im Versicherungsfall
Der medizinische Beratungsservice der ERV berät Sie in dem Fall, dass Sie nach Buchung Ihrer Reise und der Reiserücktrittsversicherung erkranken und nicht sicher sind, ob Sie die Reise absagen wollen oder nicht. Hierbei sind die Empfehlungen des Beratungsservice unverbindlich - Sie allein entscheiden, ob Sie von der Reise zurücktreten. Bei Eintritt einer der versicherten Gründe für einen Reiserücktritt zahlt die Versicherung, unabhängig von der medizinischen Empfehlung des Beratungsservice.
Erstattung im Falle von ...
Die ERV Reiserücktrittsversicherung erstattet Kosten, die Ihnen entstehen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten, die Sie zwingen, die Reise abzusagen. Diese Ereignisse sind neben anderen:
- unerwartete, schwere Erkrankung
- schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Einbruch
- Verlust des Arbeitsplatzes durch unerwartete, betriebsbedingte Kündigung
Die vollständige Liste finden Sie im Dokument "ERV Verbraucherinformationen" unter "Informationen".
Wer ist versichert?
Bei der ERV Reiserücktrittsversicherung ist nicht nur der Versicherungsnehmer geschützt, sondern auch die sogenannten "Risikopersonen". Das sind unter anderem:
- die Angehörigen der versicherten Person
- Betreuungspersonen
- die Mitreisenden und deren Angehörige, sofern nicht mehr als 4 Personen
Unter "ERV Verbraucherinformationen" finden Sie die komplette Liste der Risikopersonen.
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch.

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