HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung

Hinreise-Mehrkosten werden zusätzlich erstattet

Leistet bei COVID-19-Erkrankung

Die Hanse Merkur Reiserücktrittsversicherung schützt vor Rücktrittskosten bzw. Stornokosten und leistet auch für zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten.

Abschlussfrist: Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gibt es auch als Jahresversicherung.

Hinweis: Die HanseMerkur bietet ergänzend zu dieser Reiserücktrittsversicherung den Corona-Reiseschutz an. Das große Plus: Mit dem Zusatzschutz der HanseMerkur sind Sie auch im Fall einer Quarantäne aufgrund des Verdachts der Infektion mit COVID-19 oder aufgrund einer bestehenden Infektion mit COVID-19 rundum geschützt.

Beiträge

Einzelpersonen bis 64 Jahre

Reisepreis bis 1000 € 44,00 €

Reisepreis bis 2000 € 65,00 €

Reisepreis bis 3000 € 99,00 €

Familien bis 64 Jahre

Reisepreis bis 2000 € 65,00 €

Reisepreis bis 3000 € 99,00 €

Reisepreis bis 4000 € 129,00 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für die Reise-Rücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung. Alle Preise finden Sie im PDF "Preisübersicht Reiserücktrittsversicherung HanseMerkur".

Ein Selbstbehalt besteht bei ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- € je versicherte Person. Kein Selbstbehalt bei allen anderen versicherten Ereignissen.

Familiendefinition: Die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur können Sie als Einzelperson (bzw. Einzelpersonen) oder als Familie abschließen. Als "Familie" definiert die HanseMerkur höchstens 2 Erwachsene mit mindestens einem Kind (bis zum 21. Geburtstag). Es können maximal 7 Kinder versichert werden. Das Verwandtschafts­verhältnis der Personen ist beim Abschluss der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung unerheblich. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz notwendig.



Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.

Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist durch den ergänzenden Corona-Reiseschutz versicherbar.

Versicherte Leistungen:

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, dass Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag)

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss

Ersatz der Umbuchungskosten

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt

Eine vollständige Übersicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".

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