ERV Versicherung für ausländische Gäste
Die Reiseversicherung der ERV für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Die ERV Versicherung für ausländische Gäste muss vor Einreise bzw. spätestens am Tag der Einreise (in das erste Gastland) abgeschlossen werden. Wir empfehlen den ERV- Komplettschutz, der Abschluss einer reiner Krankenversicherung ist jedoch auch möglich.
Der Versicherungsschutz der ERV Reiseversicherung umfasst:
- Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reiseunfallversicherung
Es besteht auch die Möglichkeit, ausschließlich eine Krankenversicherung abzuschließen.
Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
Sehen Sie dieses günstige Produkt im Vergleich zu denen anderer Anbieter unter Reiseversicherung für ausländische Besucher.

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