Die URV Reiserücktrittsversicherung kann bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss der Versicherung nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.
Der Selbstbehalt beträgt mindestens 25,- € je Person/je Mietobjekt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Nichtantritt wegen Krankheit beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- € je Person/je Mietobjekt.