Urlaubs­mitbringsel Hepatitis A - So vermeiden Sie böse Über­raschungen nach der Reise

Miesmuscheln können manchmal das Hepatitis-A-Virus enthalten.

Foto: (cc) Sobre Dulce y Salado/Flickr


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Vier Wochen nach der Auslandsreise ist es oft soweit: die Urlaubserinnerungen verblassen und Übelkeit, Fieber und Durchfall treten auf. Der Zusammenhang erschließt sich erst auf den zweiten Blick, denn Hepatitis A-Erkrankungen haben eine relativ lange Inkubationszeit: Zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit können bis zu 50 Tage vergehen. Weil sich Reisende meist im Sommerurlaub etwa in der Türkei oder in Ägypten anstecken, brechen Krankheitsfälle oft im Spätsommer oder im Frühherbst aus. Schützen können Sie sich am besten mit einer Impfung.

Die Krankheit

Die Hepatitis A ist eine Infektionskrankheit, die zu einer akuten Leberentzündung führt. 2012 wurden in Deutschland 831 Fälle an das Robert-Koch-Institut gemeldet. Eine Hepatitis A verläuft nicht chronisch und heilt meist ohne ernsthafte Komplikationen aus.
Übertragen werden Hepatitis A-Viren durch Kontakt- oder Schmierinfektion. Das bedeutet, dass die Viren sowohl durch engen Kontakt zwischen Menschen als auch durch verunreinigtes Trinkwasser, Säfte oder ungenügend gegarte Nahrungsmittel übertragen werden können. Ein erhöhtes Risiko stellen auch mit Jauche gedüngtes Gemüse oder Salate sowie Meeresfrüchte wie Muscheln oder Austern dar. Bei Erwachsenen entwickeln sich nach etwa 28 Tagen Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber, Abgeschlagenheit und Durchfall. Die Hepatitis A kann mehrere Wochen bis Monate andauern. Obwohl sich die meisten Patienten wieder gut erholen, muss jeder Zehnte ins Krankenhaus. Ausgeheilt ist die Erkrankung in der Regel nach vier bis acht Wochen.

Risikogebiete

Risikogebiete sind Südostasien, Russland, der vordere Orient, der Mittelmeerraum, Afrika, Mittel- und Südamerika. In den Entwicklungsländern macht fast die gesamte Bevölkerung die Infektion im Kindes- und Jugendalter durch und ist dadurch immun. In den Industrieländern Europas und Nordamerikas wird eine Infektion häufig von Reisen aus Risikogebieten mitgebracht: Immer wieder kommt es durch importierte Hepatitis A-Infektionen ("Reisehepatitis") zu kleineren Ausbrüchen auch in Deutschland. Infektionsquellen sind dabei oft Kindergärten, aber auch Lebensmittelbetriebe wie Bäckereien und Metzgereien.

Die Impfung

Schutz vor der Krankheit bietet eine Vorsorgeimpfung, die bei Reisen in Risikogebiete sehr zu empfehlen ist. Häufig übernehmen die Krankenkassen dafür sogar die Kosten. Auch kurz vor Abreise ist eine Impfung noch sinnvoll. Nach einer ersten Impfdosis erfolgt nach 6 bis 12 Monaten eine zweite Impfung, die für den Langzeitschutz sorgt. Allerdings besteht bereits spätestens 14 Tage nach der ersten Impfung ein guter Schutz. Die Schutzwirkung hält mindestens 10 Jahre. Grundsätzlich sollten sich auch Menschen, die berufsbedingt ein höheres Ansteckungsrisiko haben, impfen lassen. Dazu zählen Beschäftigte der Lebensmittelindustrie und Gastronomie, medizinisches Fachpersonal sowie Erzieher in Kindergärten oder -krippen. Insgesamt ist Deutschland gut ein Viertel der Bevölkerung geimpft.

Schutz vor Hepatitis A

Neben einer Impfung kann auch besondere Vorsicht vor einer Hepatitis A-Infektion schützen. Sie sollten möglichst auf Meeresfrüchte, vor allem Muscheln, rohes Fleisch und Fisch verzichten. Vermeiden Sie es, Leitungswasser zu trinken. Achtung bei Eiswürfeln in Getränken: Diese sind meist aus Leitungswasser hergestellt, das vorher nicht abgekocht wurde.

Wenn man sich angesteckt hat

Eine spezielle Behandlung bei Hepatitis A gibt es nicht. Sie sollten im Bett bleiben und die grippeähnlichen Symptome auskurieren. Patienten dürfen auf keinen Fall Alkohol trinken und sollten fettarme Kost zu sich nehmen. Darüber hinaus sollten Sie besondere Hygienische Maßnahmen einhalten, um keine weiteren Familienmitglieder oder Mitbewohner anzustecken: Auf dieses Souvenir kann jeder wohl getrost verzichten.

Sollten Sie im Urlaub akut erkranken, ist es wichtig, dass Sie eine Reisekrankenversicherung haben. Diese zahlt Ihre Behandlungskosten, wenn diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

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