Einreise in die Schweiz – Welche Bestimmungen gelten während Corona?

Skifahrer in Sessellift in der Schweiz

Skifahren in der Schweiz ist gut möglich


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Die Schweiz war 2020 noch das Vorzeigeland, was den Winterurlaub anging: geöffnete Skigebiete, geringe Inzidenzen und eine problemlose Einreise. Aktuell gibt es nun aber für alle Personen, die in unser Nachbarland einreisen möchten, besondere Vorgaben. Neben dem bekannten Einreiseformular sind nun auch PCR-Tests, Impfungen oder Quarantäne vorgeschrieben. Hinzu kommen noch die Schwierigkeiten, die es bei der Rückreise aus der Schweiz nach Deutschland gibt. Hier wird es vor allem für Ungeimpfte und Kinder unter 12 Jahren problematisch.

Welche Einreisebestimmungen gelten für die Schweiz?

Konnten Geimpfte oder Genesene bis vor einigen Wochen noch entspannt die Bergwelt der Schweiz besuchen, ist nun auch für sie ein PCR- oder Antigen-Test Pflicht. Dieser darf maximal 72 Stunden alt sein. Ist man nicht geimpft oder genesen, muss nach Einreise nach vier bis sieben Tagen erneut ein Test in der Schweiz durchgeführt werden. Das alles gilt für Reisende ab 16 Jahren. Und die Kosten dafür muss man ebenfalls selbst tragen.

Wie lange diese Regelungen gelten werden, hängt von den Inzidenzen und Coronavarianten der Nachbarländer ab. Einzig Einreisende, die aus an den angrenzenden Bundesländern kommen, sind von der Regelung ausgenommen. Eine Logik aus medizinischer Sicht ist hier nicht direkt erkennbar. Menschen aus Baden-Württemberg und Bayern entlasten so jedoch die Testzentren und vermindern bürokratischen Aufwand. Eine Gleichbehandlung wird von vielen Reisenden jedoch anders gesehen.

Kann man in die Schweiz einreisen ohne Quarantäne?

Mit Impfung oder genesen und einem PCR-Test kann man ohne Quarantäne in die Schweiz einreisen. Dafür darf die Impfung maximal 365 Tage her sein und der Impfstoff muss in der Schweiz zugelassen sein. Auch wer aus einem Land einreist, in dem einen sogenannte besorgniserregende Variante vorherrscht, muss ebenfalls geimpft oder genesen sein. Kann man das nicht nachweisen, müssen Reisende in Quarantäne. Diese kann ab dem 7. Tag durch einen Test verkürzt werden. Bei Virusvariantengebieten gelten diese Vorgaben auch für Kinder.

Weitere Regeln, wie die Maskenpflicht, sind von Ort zu Ort unterschiedlich. So muss man in bestimmten Skiliften eine Maske tragen. Winterurlauber können aber ansonsten auf eine entspannte Skisaison hoffen. Die Skigebiete setzen ebenfalls vielerorts auf eine Testpflicht. Ob in der Schweiz, wie schon in Österreich, demnächst der 2G-Status gelten wird, ist noch offen.

Welche Coronaregeln gelten bei Rückkehr aus der Schweiz?

Aktuell hat die Bundesregierung für die Schweiz eine Reisewarnung ausgesprochen. Dies geschah vor allem aufgrund der hohen Inzidenz. Da die Schweiz nun Coronarisikogebiet ist, gelten auch bei Rückkehr nach Deutschland strenge Test- und Quarantänepflichten. Wer geimpft oder genesen ist, kann aber problemlos die Grenze passieren. In jedem Fall muss aber eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss in eine zehntägige Quarantäne. Dies gilt auch für Kinder. Erwachsene können sich nach 5 Tagen freitesten. Bei Kindern endet die Quarantäne automatisch.

Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen sollen die Krankenhäuser und Intensivstationen entlastet werden und dennoch die Wintersaison möglich sein. Für aktuelle Regelungen bei der Einreise in die Schweiz empfehlen wir die Webseiten des Kantons Zürich. Was die Rückreise nach Deutschland angeht, finden Reisende auf der Seite Re-open EU der Europäischen Kommission stets die aktuellsten Vorgaben.

(Stand 20.12.2021)

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