Gesetzliche Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer

Insel in Form eines Herzens

reiseversicherung.com,

Nach dem Mallorca-Ansturm in den letzten Wochen, müssen Reisende, die einen Urlaub im Ausland planen oder sich noch im Ausland befinden, aufpassen:
Ab Dienstag, den 30.03.2021, tritt die gesetzliche Testpflicht bei Flugreisen für Rückkehrer aus dem Ausland in Kraft. Wer nach Deutschland einreisen möchte, muss vor Abflug einen negativen Corona-Test vorweisen. Hierbei ist es unerheblich, ob man aus einem Risikogebiet einreisen möchte oder nicht. Die Kosten für den COVID-19-Test müssen von den Flugreisenden selber getragen werden.

Anerkannt werden Antigen-Schnelltests sowie PCR-Tests. Das negative Testergebnis muss bereits vor dem Abflug nach Deutschland vorliegen und der Abstrich darf maximal 48 Stunden alt sein. Die Kosten eines solchen Tests belaufen sich auf ca. 70€.
Die neue Regelung besteht vorerst bis zum 12.05.2021.

Was passiert im Falle eines positiven Testergebnisses?

Positiv Getestete müssen sich auf eigene Verantwortung in ihrem Urlaubsland in Quarantäne begeben. Die anfallenden Mehrkosten für die Quarantäne wie die Unterkunft müssen die Reisenden in der Regel selber tragen.

Allerdings kann man sich durch die richtige Reiserücktritts- inkl. Reiseabbruchversicherung gegen diese zusätzlichen Quarantänekosten versichern. Hier werden die Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthaltes durch den Versicherer getragen.
Eine detaillierte Übersicht zu allen Reiserücktrittsversicherungen mit Corona-Schutz finden Sie hier.

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