Land in Sicht – wie Reisen wieder möglich wird

Vater sitzt mit zwei Kindern in den Dünen

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Klar, noch immer gilt die Devise, lieber zu Hause zu bleiben, als zu verreisen. Die Corona-Neuinfektionszahlen sind nach wie vor hoch und bis wir alle durch eine Impfung geschützt sind, wird es noch dauern. Aber was machen wir mit unserer Sehnsucht, Alltagstrott und gewohnte Umgebung zu verlassen? Wir Deutschen sind nun mal ein Reisevolk und möchten endlich wieder Urlaubsvorfreude erleben. Von Seiten der Reisebranche gibt es vielversprechende Lösungsansätze.

Durch Schnelltest Reisefähigkeit belegen

Ein gutes Mittel sind Antigene Schnelltests, die Zweifel ausräumen und sicheres Reisen wieder möglich machen können. Die Fluggesellschaften probieren, wie sich die Tests in ihre Abläufe integrieren lassen. Auch wer nicht mit dem Flugzeug reist, kann mit einem negativen Testergebnis Quarantäne-Pflichten umgehen. So kommt man in viele Länder nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Impfpflicht im Flugzeug

In der Chefetage der australischen Luftlinie Quantas denkt man laut darüber nach, eine verpflichtende Impfung gegen COVID-19 für alle Passagiere auf Interkontinentalflügen einzuführen. Die Idee besticht, denn damit könnten Quarantäne-Vorschriften obsolet werden. Aber so schnell wird sich das Vorhaben nicht realisieren lassen, denn die Durchimpfung der Bevölkerung wird sich noch hinziehen. Weder Quantas noch andere Airlines verzichten am Ende so lange auf Fluggäste. Außerdem sehen zumindest die Deutschen eine indirekte Impfpflicht kritisch.

Digitaler Gesundheitspass

Es laufen mehrere Versuche mit digitalen Gesundheitspässen, die den COVID-19-Status von Passagieren anzeigen. Regierungen und Unternehmen entwickeln gemeinsam Möglichkeiten, mit denen Reisende nachweisen können, dass sie nicht infiziert sind. Für die digitalen Gesundheitspässe werden verifizierte Corona-Testergebnisse von digitalen Plattformen genutzt, damit Reisende ohne Quarantäne abfliegen und am Urlaubsort ankommen können. Natürlich ließe sich auch eine Corona-Impfung im Gesundheitspass hinterlegen.

Sichere Reiseländer

Das Auswärtige Amt warnt nicht mehr pauschal vor Reisen in außereuropäische Länder, sondern gibt seit dem 1. Oktober 2020 wieder differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Die meisten Destinationen sind aber weiterhin Risikogebiete, wobei man gerade in Europa nach den harten Lockdown-Maßnahmen und vor allem nach Einführung des Impfstoffes ab dem Frühjahr 2021 von einer deutlichen Entspannung der Lage ausgeht.

Frühzeitig buchen

Auch wenn sich die Entwicklung der Pandemie nur schwer vorhersehen lässt, spricht vieles dafür, das Wunschziel schon jetzt zu buchen. Die Deutschen haben in 2020 ihr Urlaubsbudget nur wenig belastet, das Fernweh ist groß und die Flug- und Übernachtungskapazitäten werden nach dem langen Lockdown reduziert sein. Wenn das Reisen wieder ohne größere Einschränkungen möglich ist, kann die Nachfrage das Angebot also schnell übersteigen.
Viele Reiseveranstalter bieten jetzt günstige Frühbucherrabatte und kulante Umbuchungskonditionen. Egal ob Sie sich für eine Pauschalreise entscheiden oder Flug und Unterkunft einzeln buchen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen die Möglichkeit zum kostenlosen Umbuchen oder Stornieren eingeräumt wird. Bei einem Flug fallen in aller Regel jedoch Stornokosten an, wenn die Fluggesellschaft den Flug durchführt. Das Umbuchen ist aber auch bei vielen Airlines kostenlos.
Ein Restrisiko bleibt, wenn Veranstalter, Fluggesellschaften oder Hotels Insolvenz anmelden. Das ist trotz staatlicher Überbrückungshilfen nicht ganz auszuschließen. Im Fall einer Pleite bei einer Pauschalreise greift die gesetzlich verankerte Kundengeldabsicherung. Für Flüge gibt es leider keine Insolvenzabsicherung.

Reiserücktrittsversicherungen mit Corona-Schutz

Das persönliche Risiko, die Reise nicht antreten oder vorher abbrechen zu müssen, lässt sich durch einen Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz absichern. Eine gute Versicherung leistet, wenn die versicherte Person unvorhergesehen krank wird oder einen Unfall hat, wenn sie eine Impfung nicht verträgt oder erfährt, dass sie arbeitslos wird oder in Kurzarbeit gehen muss. Ein Grund, eine gebuchte Reise nicht antreten zu können, ist auch wenn ein naher Verwandter oder Mitreisender erkrankt oder stirbt. Nur einige Versicherungen sichern auch das Corona-Risiko vollumfänglich ab. Wenn Sie bei der Wahl Ihrer Reiserücktrittsversicherung auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie eine Option wählen, die nicht nur leistet, wenn Symptome einer COVID-19-Infektion auftauchen. Wer unter Quarantäne gesetzt wird, kann seine gebuchte Reise nicht antreten, egal, ob er ein positives Testergebnis, aber keine Symptome oder ein hohes Ansteckungsrisiko hat. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Angst bei hohen Corona-Infektionszahlen sowie Einschränkungen am Urlaubsort ebenso wenig absichern können wie die behördliche Verweigerung der Einreise.

Hier finden Sie Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen, die im Falle einer Erkrankung an COVID-19 uneingeschränkt leisten.

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