Reisewarnung aufgrund von COVID-19: Zahlt die Reisekrankenversicherung?


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Corona hat das Reisen deutlich erschwert. Je nach Einstufung als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet spricht das Auswärtige Amt für bestimmte Länder eine COVID-19-bedingte Reisewarnung aus. Eine Reisewarnung stellt jedoch kein Reiseverbot dar und es kann Gründe geben, den Urlaub bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen trotzdem anzutreten. Aber Vorsicht: Nicht jede Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz, wenn eine Reisewarnung besteht.

Versicherungsschutz trotz Corona-bedingter Reisewarnung

Eine ganze Reihe von Versicherern leistet, obwohl das Auswärtige Amt eine COVID-19-bedingte Reisewarnung für das Urlaubsziel verhängt hat. Um sicher zu gehen, sollten Sie die Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Reisekrankenversicherung prüfen, wenn Sie in ein Land mit Reisewarnung wollen. Wird die Reisewarnung in den Versicherungsbedingungen nicht thematisiert, können Sie beruhigt sein: Dann haben Sie uneingeschränkten Schutz durch Ihre Reisekrankenversicherung. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch von unserem Team von reiseversicherung.com beraten lassen.

Reisewarnung wegen kriegsähnlicher Zustände

Viele Versicherungen leisten nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung oder Teilreisewarnung aufgrund der schlechten Sicherheitslage u. a. durch Kampfhandlungen, Militäraktionen, Piraterie, Terrorismus und Kriminalität verhängt hat. Zu diesen Ländern zählen derzeit beispielsweise Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Jemen, Libanon, Myanmar, Philippinen und Somalia. Sollten Sie hingegen in ein Land reisen, für das nur eine COVID-19-bedingte Reisewarnung besteht, und in Ihren AVB nur eine Reisewarnung aufgrund der Sicherheitslage ausgeschlossen werden, gilt Ihr Reisekrankenversicherungsschutz aber unverändert.

Keine Leistungen in allen Fällen einer Reisewarnung

Bei einigen Versicherern erlischt die Leistungspflicht bei jeglicher Art von Reisewarnung, also auch bei einer COVID-19-bedingten Reisewarnung. Sollten Sie nur über eine solche Reisekrankenversicherung verfügen, empfehlen wir dringend den Abschluss einer anderen Police.

Reisewarnung nach Reiseantritt

Sollte die Reisewarnung erst während des Urlaubs verhängt werden – aus welchen Gründen auch immer –, müssen Sie sich nicht um Ihren Versicherungsschutz sorgen. Denn selbst die Versicherungen, die dafür einen Ausschluss haben, schränken ihre Leistungspflicht in der Regel erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung ein. So bleibt noch genug Zeit, nach Hause zu reisen.

Diese Reisekrankenversicherungen schränken ihre Leistungen nicht ein, wenn eine Reisewarnung besteht. Außerdem haben sie keine Einschränkungen im Falle einer Erkrankung an COVID-19.

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