Urlaub im Hochrisikogebiet – Worauf müssen Familien mit Kindern achten?

Zwei Kinder schreiben mit einem Bleistift in ein Heft

Die Schulpflicht kann bei Reisen während Corona problematisch werden


reiseversicherung.com,

Immer mehr Menschen sind geimpft und genießen dadurch erneut die Reisefreiheit. Doch für Familien mit Kindern ist diese Freude getrübt. Die Ausreise aus Deutschland ist zwar meist problemlos. Aber aufgrund der Einstufung als Hochrisikogebiet durch das Auswärtige Amt kann die Einreise nach Deutschland schwierig werden.

Was ist ein Corona-Risikogebiet?

Das Auswärtige Amt legt seine Kriterien für die Einstufung eines Risikogebietes nicht eindeutig offen. Zu einem Corona-Hochrisikogebiet werden Regionen außerhalb Deutschlands, die ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Covid19-Virus haben. Hierfür wird die Zahl der Infizierten pro 100.000 Einwohner herangezogen. Wie diese im Verhältnis zur Inzidenz in Deutschland stehen muss, ist nicht öffentlich. Virusvariantengebiete sind solche, in denen Varianten des Covid19-Virus vorkommen, die in dem gleichen Ausmaß nicht in Deutschland präsent sind.

Einreise aus einem Corona-Risikogebiet

Geimpfte oder genesene Personen können ohne einen Testnachweis und auch ohne eine Quarantänepflicht aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen. Zudem muss ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. Für alle anderen gilt zusätzlich zur digitalen Anmeldung eine Testpflicht und eine Quarantäne. Diese kann mit einem erneuten Test nach aktuell fünf Tagen vorzeitig beendet werden. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gilt die Test- und Quarantänepflicht ebenfalls für Geimpfte und Genesene.

Wann gilt eine Coronaquarantäne bei Kindern?

Solange es nicht eindeutig ist, ob und wann Regionen zu Hochrisikogebieten werden, ist eine Reise schwer planbar. Wir werden noch lange mit Coronainfektionen leben und reisen müssen. Und so wird es auch immer wieder Länder geben, in denen die Coronazahlen deutlich höher sind. Und davon können auch beliebte Reiseländer, wie aktuell Österreich, Belgien, die Schweiz oder auch die Niederlande, betroffen sein. Nun kommt die Schwierigkeit, vor der Eltern aktuell und im kommenden Jahr stehen werden. Wenn ihre Kinder nicht geimpft oder genesen sind und sie aus einem Hochrisikogebiet zurückkommen, müssen die Kinder mindestens 5 Tage in Quarantäne.

Dabei ist es unerheblich, ob das Kind erst drei oder zehn Jahre alt ist. Aktuell infizieren sich verstärkt junge Menschen mit dem Covid19-Virus. Doch in den meisten Fällen verläuft die Infektion harmlos. Daher sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind impfen lassen. Wer sich, teils aus nachvollziehbaren Gründen, gegen eine Impfung der Kinder entscheidet, muss den Urlaub fünf Tage früher beenden.

Gerade bei kurzen Reisen oder Wochenendtrips stehen Familien vor unüberwindbaren Hindernissen. Während ältere Kinder geimpft werden können, ist für Kinder unter 12 Jahren der Urlaub schon beendet, bevor er begonnen hat. Gerade in der Winterzeit reisen Familien oft nur sieben Tage. Bei einer fünftägigen Quarantäne nach Rückkehr, lohnt sich ein Urlaub kaum.

Coronaquarantäne nach Urlaub: Gilt die Schulpflicht?

Kinder dürfen nicht unentschuldigt in der Schule fehlen oder von den Eltern wissentlich der Schule ferngehalten werden. Das gilt sowohl für Präsenzunterricht als auch für Homeschooling. Wenn Eltern diese Schulpflicht missachten, droht ein Bußgeld. Bei mehrfachen Verstößen kann sogar das Jugendamt eingeschaltet werden. Eine Coronaquarantäne fällt auch in diesen Strafenkatalog, wenn Eltern vorsätzlich in Hochrisikogebiete fahren. Ihre Kinder müssen danach in Quarantäne und können nicht pünktlich zum Schulstart wieder im Unterricht sein. Aktuell sind die Bußgelder auf zwischen 100 und 200 Euro pro Tag festgelegt. Von den Bußgeldern befreit sind die Familien nur dann, wenn das Reiseland erst nach Ausreise zum Hochrisikogebiet erklärt wurde.

Anders verhält es sich, wenn Kinder im Urlaub erkranken. Dann handelt es sich nicht um eine Quarantäne, sondern eine Krankmeldung. Ebenso, wenn die Familie sich bereits im Reiseland befindet und das Auswärtige Amt dann eine Reisewarnung ausspricht. Dies macht auch den Unterschied bei einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Droht bei Rückreise eine Coronaquarantäne, können Familien nicht von der Reise zurücktreten und die Stornokosten von der Versicherung zurückfordern. Erkrankt jedoch ein Familienmitglied vor Reisebeginn oder muss in Quarantäne, so leisten hier viele Reiserücktrittsversicherungen. Ebenso, wenn eine versicherte Person im Urlaub erkrankt und die Reise abgebrochen werden muss. Das hat vor allem im rechtlichen Bereich Folgen. So greifen viele Reisekrankenversicherungen nicht, wenn eine Person bewusst an ein Ziel reist, für das eine Reisewarnung gilt.

Es bleibt zu hoffen, dass das Auswärtige Amt zeitnah bei vielen Ländern die Reisewarnungen zurücknehmen kann und die Infektionszahlen sinken. Ansonsten werden die Weihnachtsferien 2021 wohl eher in ungewöhnlicheren Ländern, wie Mauritius, den VAE oder auf den Malediven, verbracht. Bei geringerem Budget sind aktuell noch Spanien und Italien empfehlenswert.

Fakten in der Übersicht:

  • - Reisen in Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete sind möglich.
  • - Je nach Impf- oder Genesenenstatus ist bei Rückkehr eine Quarantäne notwendig.
  • - Aktuell gelten diese Regelungen auch für Kinder unter 5 Jahren, die noch nicht geimpft werden können.
  • - Besteht schon eine Reisewarnung für das Land vor Ausreise? Dann müssen Familien genügend Zeit für eine Quarantäne bei Rückreise einplanen.
  • - Wer sein Kind aufgrund einer Quarantäne nicht in die Schule lassen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen. Aber nur dann, wenn die Quarantäne wissentlich herbeigeführt wurde.
  • - Eine Reiserücktrittsversicherung schützt nicht bei einer drohenden Quarantäne bei Rückreise.

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