Reiserücktrittsversicherungen mit Corona-Schutz

Welche Reiserücktrittsversicherungen leisten bei Corona und welche nicht? Fakt ist: Bei einigen Reiserücktrittsversicherungen sind Pandemien grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet, es besteht kein Versicherungsschutz im Falle einer COVID-19-Erkrankung oder einer coronabedingten Quarantäne. Das Gleiche gilt für Versicherungen in der Reiseabbruchversicherung, die keine Reisen in Länder abdecken, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Versicherungen Schutz bieten.

Abdeckung bei Corona-Erkrankung, Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

Versicherungsschutz im Falle einer Erkrankung an COVID-19, bei einer behördlich angeordneten, persönlichen Quarantäne sowie in der Reiseabbruchversicherung in Ländern mit coronabedingter Reisewarnung gibt es bei folgenden Versicherern:

 

Abdeckung bei Corona-Erkrankung und Quarantäne

Versicherungsschutz im Falle einer Erkrankung an COVID-19 sowie bei einer behördlich angeordneten, persönlichen Quarantäne gibt es bei folgenden Versicherern:

Hinweis: Es besteht kein Versicherungsschutz in der Reiseabbruchversicherung in Ländern mit coronabedingter Reisewarnung.

Allgemeine Hinweise zum Coronavirus (COVID-19) und Ihrem Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung:

  1. Beachten Sie bitte immer die Reisehinweise des Auswärtigen Amts. Aktuelle Hinweise und Reisewarnungen zu Ihrem Reiseland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

  2. Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) erhalten Sie auch auf der Homepage des Robert Koch Instituts.

  3. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Reise wie geplant stattfinden kann, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Diese können Ihnen sagen, ob eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung Ihrer Reise möglich ist.

  4. Wenn Ihr Reiseanbieter keine Kosten übernimmt, prüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen. In den Versicherungsbedingungen finden Sie alle Informationen zu versicherten Leistungen und Leistungsausschlüssen.

Hinweise zu Leistungen und Leistungsausschlüssen der Versicherer auf reiseversicherung.com:

Allgemein gilt: Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung Ihre Reise nicht wie geplant antreten können. In vielen Fällen sind Sie somit auch versichert, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Corona-Infizierung (Krankheit) nicht antreten können oder abbrechen müssen.


Reisewarnungen, die allgemeinen Quarantänevorschriften von Bundesländern, Städten und Regionen, die behördliche Verweigerung der Einreise oder Einschränkungen am Urlaubsort sind von der Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt.

Reiserücktrittsversicherung & Corona: Übersicht

ERGO Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja*
Allianz Travel Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja*
MDT Travel Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja*
TravelSecure Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja*
HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja*
URV Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja***
TravelProtect Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja****
Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja**
Coverwise Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja**
HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja***
TravelSecure Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja***
Barmenia Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja****
CHERRISK Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja****
Deutsche Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja****
DR-WALTER Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja****
SIGNAL IDUNA Reiserücktrittsversicherung Corona versichert? ja****

* Corona-Schutz bei Erkrankung, Quarantäne und trotz coronabedingter Reisewarnung

** Corona-Schutz bei Erkrankung und Quarantäne

*** Corona-Schutz Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

**** Corona-Schutz bei Erkrankung

Bei einigen Reiserücktrittsversicherungen kann der Corona-Schutz durch eine Zusatzversicherung gebucht werden.

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