Erstattung für jährliche Vorsorgeuntersuchungen?

Frage: Ich werde für längere Zeit im Ausland leben. Werden die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise für Zahnarzt und Gynäkologe von meiner Reiseversicherung übernommen?
Antwort: Reiseversicherungen mit einer begrenzten Höchstversicherungsdauer übernehmen in der Regel die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen nicht. Bei diesen Reiseversicherungen sind nur akut auftretende Krankheiten und Beschwerden versichert. Haben Sie hingegen eine Vollkostenversicherung abgeschlossen, werden die Kosten für die jährliche Prophylaxe erstattet. Bitte lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen die Kapitel "Umfang der Leistungspflicht" und "Einschränkung der Leistungspflicht" oder informieren Sie sich in unserem Büro.

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