Was tun im Schadensfall?

Frage: Was soll ich tun, wenn ich im Ausland erkranke? Muss ich meine private Reisekrankenversicherung in Deutschland in jedem Fall informieren? Muss ich Belege und Originalrechnungen sammeln?
Antwort: Wenn Sie im Ausland unvorhergesehen akut erkranken, müssen Sie dies Ihrer Reisekrankenversicherung nicht melden, solange die Behandlung ambulant erfolgt. Sie suchen einen niedergelassenen Arzt Ihrer Wahl auf und erhalten nach der Behandlung eine entsprechende Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie nach dem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Versicherer zur Erstattung ein. Schadenfälle können online über das Kundenportal Ihres Versicherers oder auch per App eingereicht werden. Die Originalbelege können auch per Post direkt an den Versicherer geschickt werden. Bei Nutzung der Online-Varianten bewahren Sie die Originalbelege immer auf, bis der Versicherungsfall abgeschlossen ist.  

Im Fall einer stationären Aufnahme informieren Sie Ihren Versicherer oder dessen Assisteur bitte umgehend, damit die Kostenübernahme geklärt werden kann. Jeder Versicherer hält hierfür eine 24/7 Notfall-Hotline bereit. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Krankenhaus und dem Versicherer.

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