Ausgleichszahlung bei Flugverspätung und -überbuchung

Landgericht Berlin, Urteil vom 8.10.2015 (Az.: 52 O 102/15)

Zusammenfassung

Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere klar und vollständig über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen aufklären.

1. Ausgangslage

Die Fluggesellschaft Germania hatte auf ihrer Internetseite Informationen zu Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Fall von Überbuchungen, Annullierungen und großen Verspätungen veröffentlicht. Die Rechtsansprüche der Kunden wurden darin allerdings teilweise nicht richtig wiedergegeben. Es fehlte die Information, dass Kunden bei großen Verspätungen ein Ausgleich von 250 bis 600 Euro zusteht. Unvollständig wurde über Rechte bei Überbuchung und den Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangsflughafen aufgeklärt.

2. Die Klage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen diese unzureichende Information.

3. Das Urteil

Der Fluggesellschaft wird untersagt, Kunden falsch über Ihre Rechte zu informieren.

4. Die Begründung

Fluggesellschaften sind stets dazu verpflichtet, Fluggästen eine Hotelunterbringung anzubieten, falls ein Aufenthalt über Nacht erforderlich wird. Die Formulierung, dass Passagieren, „notfalls“ eine Hotelunterbringung angeboten werde, ist daher missverständlich. Man könnte verstehen, dass ein Hotel nur in Ausnahmefällen beansprucht werden kann.

Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

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