Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2018 (Az.: 32 C 1966/17)
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2018 (Az.: 32 C 1966/17)
Reisende müssen bei einer Anreise mit dem Zug zum Flughafen Verspätungen einkalkulieren. Die reguläre Ankunftszeit muss daher mindestens drei Stunden vor Abflug liegen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf die Erstattung von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung.
Die Reisenden waren mit dem ICE von Würzburg mit einem kostenlosen Zugticket des Reiseveranstalters (Rail & Fly) unterwegs zum Flughafen nach Köln/Bonn. Der Zug hatte am Flughafen eine Verspätung von 103 Minuten, so dass die Reisenden zu spät am Check-In Schalter des Flughafens ankamen. Das Einchecken für den Flug nach Phuket/Thailand war zu diesem Zeitpunkt bereits beendet. Deshalb verlangten die Reisenden die Erstattung von Mehrkosten für einen Ersatzflug am kommenden Tag sowie für eine Hotelübernachtung.
Die Reisenden klagten auf Erstattung der entstandenen Mehrkosten.
Die Klage wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main abgewiesen.
Das Gericht wies alle Ansprüche ab. Die Reisenden tragen ein erhebliches Mitverschulden, denn sie hätten einen Zug wählen müssen, der den Flughafen - zumindest planmäßig - drei Stunden vor Abflug erreicht. Hierauf habe auch der Reiseveranstalter hingewiesen. Eine Mitschuld trifft die Reisenden, weil sie diese Empfehlung ignoriert haben.
Grundsätzlich aber haften Reiseveranstalter nach Meinung der Richter im Falle einer Zugverspätung. Denn der Service des Rail & Fly muss zusammen mit dem Flug als einheitliche Reiseleistung angesehen werden. Hätten die Reisenden einen früheren Zug genommen, wäre eine Haftung des Reiseveranstalters also durchaus denkbar gewesen.
Alle Entscheidungen dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Gerichtsurteile erfolgt ohne Gewährleistung, Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Zur Übersicht Reiseurteile zum Thema "Reiseanbieter".
Copyright © 2019 DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH, Neunkirchen-Seelscheid. Alle Rechte vorbehalten.
Das Portal des Versicherungsmaklers DR-WALTER für den Vergleich von Reiseversicherungen: Erstinformation
Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen das bestmögliche Nutzererlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen zu Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen zu Cookies