STUDENT-PLUS Auslandskrankenversicherung

Für Studenten, Stipendiaten und Doktoranden bis 34 Jahre - beliebig erweiterbar

ab 39 pro Monat

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

Speziell für Studenten, Stipendiaten und Doktoranden bis 34 Jahre, die für ein Jahr oder länger ins Ausland gehen, gibt es die Versicherung STUDENT-PLUS. Sie können zusätzlich zur Auslandskranken­versicherung auch eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Assistance- und Reisegepäckversicherung buchen.

Bitte schließen Sie STUDENT-PLUS für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts vor der Ausreise ab. Sie können die Auslandskrankenversicherung STUDENT-PLUS bequem per monatlichem Lastschrifteinzug oder in einer Summe bezahlen.

Vier Tarife zur Auswahl

STUDENT-PLUS können Sie in vier verschiedenen Varianten abschließen:

  • STUDENT-PLUS S ist eine reine Auslandskrankenversicherung
  • STUDENT-PLUS M ist eine Kombination aus Auslandskrankenversicherung und  Reiseunfall-,  Reisehaftpflicht- sowie Assistanceversicherung
  • STUDENT-PLUS L bietet zusätzlich noch eine Reisegepäckversicherung
  • STUDENT-PLUS Z ist eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Assistance- sowie Reisegepäckversicherung ohne Auslandskrankenversicherung

Mehr Informationen zu STUDENT-PLUS

STUDENT-PLUS Tarife

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Ja. Für die Auslandskrankenversicherung STUDENT-PLUS gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Die Beiträge der STUDENT-PLUS

Die Beiträge der STUDENT-PLUS Versicherung richten sich zum einem nach der Versicherungsdauer und zum anderen nach der Region, wo Versicherungsschutz gewährt werden soll. Generell unterscheidet man zwischen Aufenthalten in den USA/Kanada und anderen Weltregionen. Da in den USA die Kosten für eine medizinische Behandlung in der Regel höher sind als in anderen Ländern, werden hier auch höhere Monatsprämien für die STUDENT-PLUS Versicherung erhoben.

STUDENT-PLUS problemlos kündbar

Manche Universitäten, vor allem in den USA, verpflichten ihre Studenten über die Gastuniversität eine Krankenversicherung abzuschließen. Falls dies auf Sie zutrifft, können Sie Ihre bereits abgeschlossene STUDENT-PLUS Versicherung ohne Probleme beenden.

Voraussetzungen für den Versicherungsabschluss

  • Versichern können sich Studenten, Doktoranden und Stipendiaten, die sich für Weiterbildungsmaßnahmen im Ausland aufhalten. Zudem können auch Sprachschüler, Schüler, Au-pairs sowie Teilnehmer von Work & Travel Programmen die STUDENT-PLUS Versicherung abschließen.
  • Der Wohnsitz des Versicherten muss in Deutschland sein (vor Reisebeginn).
  • Die Versicherung gilt nur für Personen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Dabei können Auslandsaufenthalte von max. fünf Jahren Dauer versichert werden.

Ausführliche Informationen zur STUDENT-PLUS finden Sie auf dieser Webseite oder im Download-Dokument unter "Informationen".

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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