STUDENT-PLUS Auslandskrankenversicherung

Für Studenten, Stipendiaten und Doktoranden bis 34 Jahre und bis 5 Jahre Aufenthalt

ab 39 pro Monat

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

Speziell für Studenten, Stipendiaten und Doktoranden bis 34 Jahre, die für bis zu fünf Jahre ins Ausland gehen, gibt es die Versicherung STUDENT-PLUS. Sie können zusätzlich zur Auslandskranken­versicherung auch eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Assistance- und Reisegepäckversicherung buchen.

Bitte schließen Sie STUDENT-PLUS für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts vor der Ausreise ab. Sie können die Auslandskrankenversicherung STUDENT-PLUS bequem per monatlichem Lastschrifteinzug oder in einer Summe bezahlen.

Vier Tarife zur Auswahl

STUDENT-PLUS können Sie in vier verschiedenen Varianten abschließen:

  • S ist eine reine Auslandskrankenversicherung
  • M ist eine Kombination aus Auslandskrankenversicherung und  Reiseunfall-,  Reisehaftpflicht- sowie Assistanceversicherung
  • L bietet zusätzlich noch eine Reisegepäckversicherung
  • Z ist eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Assistance- sowie Reisegepäckversicherung ohne Auslandskrankenversicherung

Mehr Informationen zu STUDENT-PLUS

STUDENT-PLUS Tarife

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Ja. Für die Auslandskrankenversicherung STUDENT-PLUS gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

Die Prämien der STUDENT-PLUS

Die Prämien für die STUDENT-PLUS Auslandskrankenversicherung richten sich nach der Versicherungsdauer und der Region des Auslandsaufenthaltes. Da in den USA/Kanada die Kosten für eine medizinische Behandlung oft sehr hoch ausfallen, sind die monatlichen Versicherungsbeiträge für eine Versicherung hier auch dementsprechend höher.
Hält sich eine versicherte Person jedoch nur zu Transferzwecken in den USA/Kanada auf, wird Versicherungsschutz für den Transferaufenthalt gewährt, auch wenn die Tarifstufe „ohne USA/Kanada“ gewählt wurde.

Verlängerung der STUDENT-PLUS

Verlängert sich die geplante Dauer des Aufenthalts im Ausland, so kann ggf. eine Verlängerung der Versicherung beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Verlängerungswunsch schriftlich und rechtzeitig, d.h. vor Ablauf des noch gültigen Versicherungsvertrags, mitgeteilt wird. Sofern der Verlängerungswunsch durch den Versicherer gewährt wird, sind jedoch nur die Versicherungsfälle abgesichert, die nach Beantragung der Vertragsverlängerung neu eintreten.

Ausführliche Informationen zur STUDENT-PLUS finden Sie auf dieser Webseite oder im Download-Dokument unter "Informationen".

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