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ab 29 €
Leistet bei COVID-19-Erkrankung und Quarantäne
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel, vormals Allianz Global Assistance, ist die günstige Alternative, wenn Sie pro Jahr mehrfach verreisen, und sie ist sowohl für Privat- als auch für Geschäftsreisen weltweit gültig.
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielpreise für Personen bis 50 Jahre, mit Selbstbehalt. Eine vollständige Preisübersicht finden Sie in der Leistungsbeschreibung unter "Informationen".
Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gelten als Familie maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder (bis 21 Jahre), sofern namentlich genannt (höchstens 6 Kinder, wenn nicht eigene). Auch Paare ohne Kinder können die Jahres-Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Maximale Versicherungshöhe
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung versichert Reisen von Einzelpersonen bis zu 10.000 € Reisepreis. Für Familien beträgt die Höchstsumme 12.000 € je Reise für alle versicherten Personen. Diese Maximalbeträge können durch den Abschluss einer Versicherung für einzelne Reisen erhöht werden.
Selbstbehalt
Unter Selbstbehalt versteht man die Kosten, die die versicherte Person im Schadensfall selbst zu tragen hat. Bei der Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung der Allianz Travel beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person.
Ja, mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel sind Sie im Fall einer Erkrankung an Covid-19 zuverlässig geschützt.
Das besondere Plus: Auch die behördlich angeordnete persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts einer Erkrankung an Covid-19 deckt die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel ab!
Alle Details hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Auf Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht versichert. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe der Reisewarnung bereits vor Ort befinden, endet der Versicherungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Wenn Sie die Reise nicht beenden können aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über diesen Zeitraum hinaus versichert.
Die Allianz hat ihre Reiseversicherungs-Sparte im November 2018 umbenannt in "Allianz Travel". Bis dahin hieß das Allianz-Tochterunternehmen "Allianz Global Assistance". Die Umbenennung soll dem Verbraucherverständnis dienen. Außerdem führte die Allianz ihre Reiseversicherungen unter dem Markennamen "ELVIA". Auch das hat die Allianz geändert: Ab November 2018 tragen die Reiseversicherungs-Produkte der Allianz Travel diesen Markennamen nicht mehr.
Zusammengefasst: Die "Allianz Global Assistance" heißt jetzt "Allianz Travel" und der Markenname "ELVIA" fällt weg. Das ändert aber natürlich nichts an der Qualität der Reiseversicherungen der Allianz Travel, die wir weiterhin im Programm führen und die Sie bei uns online abschließen können.
Die einzelnen, günstigen Angebote im Vergleich finden Sie unter Jahres-Reiserücktrittsversicherung.
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