Deutsche Reiseversicherung Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Mit Reiseabbruch für beliebig viele Reisen im Jahr ohne Selbstbehalt

Leistet bei COVID-19-Erkrankung

Die Deutsche Reiseversicherung als Jahrespolice erhalten Sie schon ab 50 €. Eingeschlossen in diesen Versicherungsschutz ist eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung. Mit der Deutschen Reiseversicherung sind Sie bei beliebig vielen Reisen im Jahr ohne Selbstbehalt abgesichert. 

Um unsere Reisrücktrittsversicherung abzuschließen, benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland. Sie können nur Reisen, die in Deutschland beginnen, bei der Deutschen Reiseversicherung versichern.

Die Reiserücktrittsversicherung der Deutschen Reiseversicherung gibt es auch als Einmalpolice.

Mehr Informationen zu Deutsche Reiseversicherung

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis 1000 € 53,00 € pro Jahr

Reisepreis 2000 € 68,00 € pro Jahr

Reisepreis 3000 € 100,00 € pro Jahr

Familien

Reisepreis 2000 € 104,00 € pro Jahr

Reisepreis 3000 € 108,00 € pro Jahr

Reisepreis 4000 € 135,00 € pro Jahr

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung der Deutschen Reiseversicherung können Sie als Versicherung für Einzelpersonen oder Familien abschließen. Im Familientarif sind Sie und Ihr Partner versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt 7 Kinder von Ihnen oder Ihrem Partner. Pflegekinder gelten ebenfalls als Kinder. Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Personen ist nicht notwendig.

Die Deutsche Reiseversicherung Jahrespolice ist abschließbar für alle Privat- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von bis zu 56 Tagen.

 

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Deutsche Reiseversicherung gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.

Es besteht in der Reiseabbruchversicherung kein Versicherungsschutz in Ländern mit coronabedingter Reisewarnung. Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist ebenfalls nicht versichert.

Versicherte Ereignisse

Dies sind die Ereignisse, bei deren Eintreffen die Jahresreiserücktrittsversicherung Deutsche Reiseversicherung in Leistung tritt:

  • Tod;
  • Unfallverletzung;
  • Erkrankung;
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Termin für eine Transplantation;
  • Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark);
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung;
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber;
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit beim Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30 % im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert;
  • Einberufung zu einer Wehrübung;
  • Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis über Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. Bei einvernehmlicher Trennung gilt der entsprechende Antrag beim zuständigen Gericht;
  • Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet;
  • im Falle einer Klassenfahrt: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband wegen Schulwechsel oder Nichtversetzung.

Risikopersonen

Üblicherweise leistet eine Reiserücktrittsversicherung nicht nur dann, wenn den Reisenden selbst etwas passiert, sondern auch, wenn deren Angehörigen etwas zustößt. Diesen Personenkreis nennt der Versicherer "Risikopersonen". Im Falle der Reiserücktrittsversicherung Deutsche Reiseversicherung umfasst dieser Personenkreis:

  • Sie selbst;
  • nicht mitreisende Angehörige:
    Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährten, Enkelkinder, Großeltern, Kinder, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten, Geschwister oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten, Ehe- bzw. Lebenspartner Ihrer Kinder, nur im Todesfall: Ihre Tanten, Onkel, Nichten und Neffen;
  • Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten.

Haben nicht mehr als 6 Personen und davon maximal 4 Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, gelten auch mitreisende Personen und deren Angehörige als Risikopersonen, wenn die mitreisenden Personen gemeinsam mit Ihnen auf der Buchungsbestätigung genannt sind.
Im Familientarif gelten alle mitreisenden Personen und deren Angehörige als Risikopersonen.

Mitversichert: Verspätungs- und Umbuchungsschutz

  • Wenn Sie eine Reise aus einem versicherten Grund umbuchen, erstatten wir erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Wir erstatten Ihnen auch die Kosten für eine Umbuchung. Sind in diesem Fall die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich 50 €.
  • Haben Sie mit einer ebenfalls bei uns versicherten Person ein Doppelzimmer gebucht und diese kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, erstatten wir Ihnen die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.
  • Haben Sie mit mehreren versicherten Personen gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet und eine dieser Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, bieten wir eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten.
  • Wenn Sie Ihren Hinflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir pro Reise, unabhängig von der Anzahl der Personen, Mehrkosten für die Hinreise bis insgesamt 1.500 € und Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt 150 €.

Garantierte Tiefstpreise: Finden Sie Ihre abgeschlossene Versicherung auf einer anderen Internetseite günstiger, erstatten wir Ihnen die Differenz!

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