STUDENT-PLUS Reisekrankenversicherung

STUDENT-PLUS können Sie in vier verschiedenen Varianten abschließen: S, M, L und Z

ab 39 pro Monat

Leistet bei COVID-19-Erkrankung und trotz coronabedingter Reisewarnung

Speziell für Studenten, Stipendiaten und Doktoranden bis 34 Jahre, die für ein Jahr oder länger ins Ausland gehen, gibt es die Versicherung STUDENT-PLUS. Sie können zusätzlich zur Reisekrankenversicherung auch eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Assistance- und Reisegepäckversicherung buchen.

Bitte schließen Sie STUDENT-PLUS für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts vor der Ausreise ab. Sie können die Reisekrankenversicherung STUDENT-PLUS bequem per monatlichem Lastschrifteinzug oder in einer Summe bezahlen.

Vier Tarife zur Auswahl

STUDENT-PLUS können Sie in vier verschiedenen Varianten abschließen:

  • STUDENT-PLUS S ist eine reine Reisekrankenversicherung
  • STUDENT-PLUS M ist eine Kombination aus Reisekrankenversicherung und Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- sowie Assistanceversicherung
  • STUDENT-PLUS L bietet zusätzlich noch eine Reisegepäckversicherung
  • STUDENT-PLUS Z ist eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Assistance- sowie Reisegepäckversicherung ohne Auslandskrankenversicherung

Mehr Informationen zu STUDENT-PLUS

STUDENT-PLUS Tarife

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Ja. Für die Reisekrankenversicherung STUDENT-PLUS gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.
  • Versicherungsschutz besteht auch trotz coronabedingter Reisewarnung.

STUDENT-PLUS ist weltweit gültig

Die STUDENT-PLUS gilt weltweit. Für die Länder USA/Kanada gibt es eine besondere Kategorie, da hier erfahrungsgemäß eine medizinische Behandlung mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Sofern Sie sich nur zu Transitzwecken in den USA/Kanada aufhalten, sind Sie mit einer abgeschlossenen STUDENT-PLUS Versicherung „ohne USA/Kanada“ auch in diesen Ländern abgesichert.

Vertragsverlängerung möglich

Wenn Sie die STUDENT-PLUS für ein Jahr abschließen und Ihr Auslandsaufenthalt sich aus unvorhergesehenen Gründen verlängert, kann der Versicherungsvertrag ebenfalls verlängert werden. Hierfür muss der Verlängerungswunsch vor Ablauf der bestehenden Versicherung schriftlich eingereicht werden.

Ebenfalls möglich: vorzeitige Beendigung

Für den Fall, dass der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet wird, können Sie Ihre STUDENT-PLUS kündigen. Dann bezahlen Sie nur die bis zum Kündigungsdatum fälligen Monatsbeiträge. Bei Lastschrifteinzug wird dieser gestoppt und evtl. zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet bzw. zurücküberwiesen.
Sofern Ihre STUDENT-PLUS Versicherung eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr aufweist, genießen Sie bei Unterbrechungen des Auslandsaufenthaltes im Heimatland Versicherungsschutz für akut eintretende Versicherungsfälle. Der Versicherungsschutz der STUDENT-PLUS gilt im Heimatland für maximal sechs Wochen Aufenthalt pro Versicherungsjahr.

Ausführliche Informationen zur STUDENT-PLUS finden Sie auf dieser Webseite oder im Download-Dokument unter "Informationen".

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