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ab 620 €
Leistet bei COVID-19-Erkrankung
Diese Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel, vormals Allianz Global Assistance, kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt gebucht werden und enthält wahlweise eine Reiseabbruchversicherung.
Die Stiftung Warentest bewertete die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt im Finanztest (01/2021) mit der Note GUT (2,0) für Einzelpersonen. Auch der Tarif für Familien erhielt die Note GUT (2,1).
Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielpreise für Personen im Alter von 31 bis 50 Jahren, ohne Selbstbehalt. Der Preis für die Versicherung richtet sich nach Ihrem Alter und dem Reisepreis. Den exakten Preis für Ihre Versicherung erfahren Sie, wenn Sie auf "Online abschließen" klicken und Ihre Daten eingeben. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung abzuschließen. Erst wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Versicherung auch wirklich abgeschlossen.
Der große Vorteil der Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel: die "großzügige" Abschlussfrist! Die Reiserücktrittsversicherung kann bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, abzuschließen. Vergleichbare Versicherungen müssen in der Regel spätestens am Buchungstag der Reise abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest bewertete die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt im Finanztest (01/2021) mit der Note GUT (2,0) für Einzelpersonen. Auch der Tarif für Familien erhielt die Note GUT (2,1).
Die Reiserücktrittsversicherung können nicht nur einzelne Personen, sondern auch Paare bzw. Familien abschließen. Es können sich 2 Erwachsene mit oder ohne Kinder (bis zum 21. Geburtstag) versichern, wobei das Verwandtschaftsverhältnis keine Rolle spielt. 2 gemeinsam reisende Familien, die jeweils eine Familienpolice abgeschlossen haben, können mit der Reiserücktrittsversicherung auch gemeinsam zurücktreten.
Selbstbehalt abwählbar!
Der Selbstbehalt ist gegen einen Zuschlag abwählbar. Die Preise ohne Selbsbehalt finden Sie im PDF Leistungsbeschreibung.
Ja, mit der Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel sind Sie im Fall einer Erkrankung an Covid-19 zuverlässig geschützt.
Das besondere Plus: Auch die behördlich angeordnete persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts einer Erkrankung an Covid-19 deckt die Reiserücktrittsversicherung der Allianz Travel ab!
Alle Details hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter "Informationen".
Auf Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht versichert. Wenn Sie sich bei Bekanntgabe der Reisewarnung bereits vor Ort befinden, endet der Versicherungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Wenn Sie die Reise nicht beenden können aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über diesen Zeitraum hinaus versichert.
Die Allianz Travel berechnet die Preise für die Reiserücktrittsversicherung individuell. Der Preis für Ihre Versicherung ist abhängig vom Preis Ihrer Reise und Ihrem Alter. Für jeden Reisepreis wird ein eigener Versicherungsbeitrag berechnet. Zudem gibt es besonders viele Altersstufen, so dass die Versicherung beispielsweise für Personen im Alter von 21 bis 30 Jahren günstiger ist als für Personen von 31 bis 50 Jahren. Auf diese Weise bezahlen Sie einen Beitrag, der dem genauen Wert Ihrer Reise und Ihrem Alter entspricht.
Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben.
Man ist jedoch nicht nur gegen unerwartete Erkrankungen versichert. Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte den Produktinformationen und Versicherungsbedingungen (unter "Informationen").
Die Allianz hat ihre Reiseversicherungs-Sparte im November 2018 umbenannt in "Allianz Travel". Bis dahin hieß das Allianz-Tochterunternehmen "Allianz Global Assistance". Die Umbenennung soll dem Verbraucherverständnis dienen. Außerdem führte die Allianz ihre Reiseversicherungen unter dem Markennamen "ELVIA". Auch das hat die Allianz geändert: Ab November 2018 tragen die Reiseversicherungs-Produkte der Allianz Travel diesen Markennamen nicht mehr.
Zusammengefasst: Die "Allianz Global Assistance" heißt jetzt "Allianz Travel" und der Markenname "ELVIA" fällt weg. Das ändert aber natürlich nichts an der Qualität der Reiseversicherungen der Allianz Travel, die wir weiterhin im Programm führen und die Sie bei uns online abschließen können.
Weitere günstige Angebote im Vergleich finden Sie unter Reiserücktrittsversicherung für Schiffsreisen.
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