Deutsche Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung

Versicherung des exakten Reisepreises

Leistet bei COVID-19-Erkrankung

Exklusiv bei Deutsche Reiseversicherung: Absicherung des exakten Reisepreises! Diese Reiserücktrittsversicherung berechnet die Prämien stufenlos - d. h., Sie bezahlen eine Prämie, die dem exakten Wert Ihrer Reise entspricht. Die Deutsche Reiseversicherung beinhaltet neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung und deckt alle Privat- und Geschäftsreisen mit einer Dauer von bis zu 56 Tagen ab. Damit Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen, gibt es bei der Deutschen Reiseversicherung keine Selbstbehalte.

Ein weiterer Vorteil der Reiserücktrittsversicherung Deutsche Reiseversicherung: Gruppen bis zu 4 Personen können mit nur einer Versicherung den Gesamtreisepreis versichern, ebenso wie Familien bis zu 6 Personen.

Die Reiserücktrittsversicherung der Deutschen Reiseversicherung gibt es auch als Jahresversicherung.

Mehr Informationen zu Deutsche Reiseversicherung

Beiträge

Einzelpersonen

Reisepreis 1000 € 37,90 €

Reisepreis 2000 € 73,40 €

Reisepreis 3000 € 100,80 €

Familien

Reisepreis 2000 € 73,40 €

Reisepreis 3000 € 100,80 €

Reisepreis 4000 € 127,60 €

Bei den angegebenen Beiträgen handelt es sich um Beispielprämien für Personen bis 59 Jahre. Wenn Sie den exakten Preis der Reiserücktrittsversicherung für Ihre Reise erfahren wollen, klicken Sie auf den "Online abschließen"-Button und geben Sie die Daten Ihrer Reise ein, dann bekommen Sie den exakten Preis der Versicherung angezeigt. Sie brauchen nicht zu befürchten, damit die Versicherung zu buchen - erst, wenn Sie den letzten Schritt ausführen, haben Sie die Versicherung auch wirklich abgeschlossen.

Um diese Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, benötigen Sie einen Wohnsitz in Deutschland. Sie können nur Reisen, die in Deutschland beginnen, bei der Deutschen Reiseversicherung versichern.

Versichern können sich (neben einzelnen Personen) auch Familien. Als "Familie" gelten bei der Deutschen Reiseversicherung 2 Erwachsene plus maximal 4 Kinder. Es ist kein gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.

Abschlussfrist: Sie können die Deutsche Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung jederzeit bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist der Abschluss der Versicherung bis zu 5 Tage nach Buchung möglich.

Leistet diese Reiseversicherung bei Corona?

Für die Deutsche Reiseversicherung gilt:

  • Versichert sind Infektionen mit dem Corona-Virus, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.

Es besteht in der Reiseabbruchversicherung kein Versicherungsschutz in Ländern mit coronabedingter Reisewarnung. Eine behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne ist ebenfalls nicht versichert.

Versicherte Ereignisse

Dies sind die Ereignisse, bei deren Eintreffen die Reiserücktrittsversicherung Deutsche Reiseversicherung in Leistung tritt:

  • Tod;
  • Unfallverletzung;
  • Erkrankung;
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Termin für eine Transplantation;
  • Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark);
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung;
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber;
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit beim Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30 % im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert;
  • Einberufung zu einer Wehrübung;
  • Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis über Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. Bei einvernehmlicher Trennung gilt der entsprechende Antrag beim zuständigen Gericht;
  • Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet;
  • im Falle einer Klassenfahrt: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband wegen Schulwechsel oder Nichtversetzung.

Risikopersonen

Üblicherweise leistet eine Reiserücktrittsversicherung nicht nur dann, wenn den Reisenden selbst etwas passiert, sondern auch, wenn deren Angehörigen etwas zustößt. Diesen Personenkreis nennt der Versicherer "Risikopersonen". Im Falle der Reiserücktrittsversicherung Deutsche Reiseversicherung umfasst dieser Personenkreis:

  • Sie selbst;
  • nicht mitreisende Angehörige:
    Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährten, Enkelkinder, Großeltern, Kinder, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten, Geschwister oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten, Ehe- bzw. Lebenspartner Ihrer Kinder, nur im Todesfall: Ihre Tanten, Onkel, Nichten und Neffen;
  • Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten.

Haben nicht mehr als 6 Personen und davon maximal 4 Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, gelten auch mitreisende Personen und deren Angehörige als Risikopersonen, wenn die mitreisenden Personen gemeinsam mit Ihnen auf der Buchungsbestätigung genannt sind.
Im Familientarif gelten alle mitreisenden Personen und deren Angehörige als Risikopersonen.

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