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Mit dem Vergleich von reiseversicherung.com können Sie über 200 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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Reiserücktrittsversicherungen mit Corona-Schutz
Über 1000 Tarife, inklusive Testsieger
Wir liefern Ihnen ein umfangreiches Angebot aus 12 Versicherern mit über 1000 Tarifen, inklusive Testsieger und unseren eigenen Empfehlungen. Wir zeigen Ihnen nicht nur Einzelversicherungen, sondern auch Kombinationen verschiedener Versicherungsarten, sowie Jahres-Reiserücktrittsversicherungen, denn diese können sich, je nach Preis Ihrer Reise oder Ihrer Reise-Häufigkeit, als günstigere Alternative erweisen.
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Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt Kosten, die anfallen, wenn Sie von einer Reisebuchung zurücktreten. Dabei handelt es sich um das Geld, das Sie schon für Reise und Unterkunft bezahlt haben und das sie vom Reiseveranstalter/Hotel/Transportunternehmen nur teilweise oder auch gar nicht zurückbekommen, wenn Sie die Reise absagen. Wie hoch diese Stornierungskosten sind, hängt u. a. davon ab, wie knapp vor dem Reiseantritt die Reise abgesagt wird - sie können bis zu 100% des Reisepreises betragen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung brauchen Sie sich allerdings darum nicht zu kümmern: Sie bekommen sämtliche Stornierungskosten erstattet, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe von der Reise zurücktreten und den Tarif ohne Selbstbehalt gewählt haben.
Was deckt eine Reiseabbruchversicherung ab?
Die Reiserücktrittsversicherung endet mit dem Antritt der Reise - danach kommt sie nicht mehr für eventuelle Kosten auf, die entstehen, wenn man die Reise vorzeitig beendet. Hierfür gibt es die Reiseabbruchversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren, ist sehr zu empfehlen und kostet nur wenig mehr.
Reiserücktrittsversicherung - mit oder ohne Reiseabbruch?
Eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung gilt ab der Buchung der Reise bis zum Urlaubsende und ersetzt auch die oft hohen, zusätzlich entstehenden Reisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise. Die Mehrprämie für die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch ist oft nur gering. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch.
Reiserücktrittsversicherung für Reisegruppen
Wenn mehrere Personen zusammen verreisen wollen, ist die Versicherung der einzelnen Personen nicht immer die günstigste Lösung. Wenn mehr als 9 Personen an der Reise teilnehmen, empfehlen wir Ihnen diese Reiserücktrittsversicherungen für Reisegruppen.
Wir raten: Vergleichen Sie!
Oft bieten Reiseveranstalter bei Buchung der Reise eine Reiserücktrittsversicherung gleich mit an. Hiervon ist abzuraten, da eine solche Reiserücktrittsversicherung nicht selten überteuert ist. Zum einen ist im Preis die Provision des Reiseveranstalters mitenthalten, zum anderen ist der Blindabschluss einer Versicherung ohne Vergleich im Allgemeinen nicht sinnvoll.
"Reiserücktrittsversicherung" oder "Reiserücktrittskostenversicherung"?
Die Begriffe "Reiserücktrittsversicherung" und "Reiserücktrittskostenversicherung" werden oft synonym gebraucht. Während man in der Vergangenheit meist von Reiserücktrittskostenversicherung sprach, setzt sich heute mehr und mehr der Begriff Reiserücktrittsversicherung durch. Im süddeutschen Sprachraum nennt man diese Art der Reiseversicherung auch gerne "Reisestornoversicherung".
Unsere Empfehlungen zusammengefasst:
- Wählen Sie die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt, damit Ihnen im Schadensfall die volle Summe erstattet wird.
- Sichern Sie Ihre Reise zusätzlich mit einer Reiseabbruchversicherung ab, damit Sie nicht nur vor Beginn Ihrer Reise abgesichert sind, sondern auch währenddessen.
- Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung zahlt sich meist schon bei mehr als einer Reise pro Jahr aus, je nach Art und Preis Ihrer Reise auch schon bei einer Einzelreise.
- Verlassen Sie sich nicht blind auf die Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen der Reiseveranstalter zusammen mit der Reise verkauft - wenn Sie Ihre Reiseversicherung selbst buchen, kommen Sie zumeist nicht nur billiger weg, sondern erhalten auch bessere Leistungen für Ihr Geld.
Mehr Informationen zum Thema Reiserücktrittsversicherung:
Wichtige Infos im 1 x 1 der Reiseversicherungen
Häufige Fragen zum Thema Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherungen im Überblick
Buchen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung online
Was bedeutet eigentlich "Selbstbehalt"?
Der Selbstbehalt, auch "Selbstbeteiligung", ist ein fester Geldbetrag oder ein bestimmter Prozentsatz einer Geldsumme, den der Versicherer im Schadensfall nicht zahlt. Der Selbstbehalt wird mit Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt. Eine Versicherung mit Selbstbehalt ist immer günstiger als die gleiche Versicherung ohne Selbstbehalt.
Was soll ich nehmen: mit oder ohne Selbstbehalt?
Das hängt zwar immer vom individuellen Fall ab, aber grundsätzlich raten wir:
- Wenn Ihnen der Preis (in Versicherungsjargon "Prämie" oder "Beitrag") für die angedachte Versicherung ohne Selbstbehalt bezahlbar und vernünftig erscheint, sparen Sie nicht am falschen Ende und wählen Sie die Variante ohne Selbstbehalt.
- Falls Sie doch ein wenig sparen möchten und die preisgünstigere Variante mit Selbstbehalt wählen, ist das immer noch weit besser als gar keine Versicherung abzuschließen.
Selbstbehalt - ein Beispiel
Wir wollen einmal den Selbstbehalt anhand eines Beispiels bei einer Reiserücktrittsversicherung erklären. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie eine geplante Reise kurzfristig absagen müssen und der Reiseveranstalter Ihnen den Reisepreis gar nicht oder nur teilweise zurückerstattet.
Sagen wir also, Sie buchen eine Pauschalreise im Wert von 1.000 € und schließen eine Reiserücktrittsversicherung ab. Bei vielen Reiserücktrittsversicherungen beträgt der Selbstbehalt, sofern gewählt, 20% der Stornokosten, mindestens aber 25 €. Nun erkranken Sie kurz vor Reiseantritt. Der Reiseveranstalter erstattet Ihnen die Hälfte der Kosten zurück, also 500 €. Betrachten wir die drei folgenden Fälle:
1. Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt: -28 €
Angenommen, die Reiserücktrittsversicherung, die Sie abschlossen haben, kostet ohne Selbstbehalt 28 €. Dann erstattet Ihnen die Versicherung die Stornokosten in voller Höhe, also 500 €. Insgesamt kostet Sie also der Reiserücktritt 28 €.
2. Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt: -123 €
In unserem Beispiel kostet die Selbstbehalts-Variante dieser Reiserücktrittsversicherung 23 €. Sie sparen also 5 € gegenüber der Variante ohne Selbstbehalt beim Abschluss. Allerdings würde Sie der Reiserücktritt 123 € kosten, und zwar deshalb, weil Sie 20% der Kosten selbst übernehmen müssen, was in unserem Beispiel 100 € wären, nämlich 20% der Stornokosten von 500 €. Und 100 € plus 23 € ergäbe 123 €.
3. Keine Reiserücktrittsversicherung: -500 €
Diese Rechnung ist einfach: In unserem Beispiel beliefe sich Ihr finanzieller Verlust auf 500 €. Für die meisten von uns ist das viel Geld. Deshalb raten wir: besser eine Versicherung mit Selbstbehalt als gar keine, aber am besten ist es, eine Versicherung ohne Selbstbehalt abzuschließen.
Wann braucht man eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn es sich um eine kostspielige oder sehr "bedeutende" Reise handelt, wie z.B. die Hochzeitsreise, die Kreuzfahrt oder der Sommerurlaub, also Reisen, für die man gespart hat oder auf die man sich sehr freut. Falls dann in letzter Minute doch etwas dazwischen kommt, sei es, dass ein Kind oder ein anderes Familienmitglied krank wird, bekommt man zumindest den Reisepreis erstattet und kann dadurch die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten.
Ohne Versicherung geht man das Risiko ein, bei einem Reiserücktritt viel Geld für nichts ausgegeben zu haben und je näher der Reiserücktritt am eigentlichen Beginn der Reise liegt, umso größer ist das Risiko, das Geld für die Reise nicht zurückzubekommen. Weitere Tipps zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier.
Die Reiserücktrittsversicherung springt allerdings nicht nur bei unerwarteter Krankheit der Reisenden oder deren Angehörigen ein. Gründe, die vom Versicherer im Allgemeinen als Reiserücktritts-Anlass akzeptiert werden, sind u.a.: unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes, unverschuldetes Verpassen von Reiseanschlüssen oder unerwartete Schäden am Eigentum durch Einbruch. Schauen Sie am besten in die Leistungsbeschreibungen der angebotenen Versicherungen.
Da sich aber auch während der Reise Gründe ergeben können, die Reise abzusagen, bzw. abzubrechen, empfehlen wir, die Reiserücktrittsversicherung immer durch eine Reiseabbruchversicherung zu ergänzen. Die kostet in der Regel nur einen geringen Aufpreis, und man ist vor und während der Reise rundum abgesichert.
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