Familie:
Unter einer Familie verstehen die Anbieter bestimmte Personen, die gemeinsam ein Familientarif abschließen dürfen. Das sind meistens zwei verheiratete Erwachsene und mindestens ein minderjähriges Kind. Die Definition Familie unterscheidet sich allerdings von Anbieter zu Anbieter. Sie finden die jeweilige Definition unter dem Punkt Info in der Ergebnisliste.
Schiffsreise:
Schiffsreisen sind alle Reisen auf dem Wasser (Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter). Ausnahmen sind Fährpassagen, die Nutzung von Hausbooten und Nilkreuzfahrten.
Kombinierte Reisen zählen als Schiffsreisen, wenn der Anteil der Schiffsreise einen bestimmten Prozentsatz überschreitet.
Reiseabbruch:
Die normale Reiserücktrittskostenversicherung endet mit Reiseantritt. Mit einer Reiseabbruchversicherung verlängern Sie den Versicherungsschutz bis zum Reiseende. Die Mehrprämie ist oft nur gering.
Selbstbehalt:
Wahlweise kann die Versicherung bei einigen Gesellschaften mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Die Höhe des Selbstbehalts ist unterschiedlich und kann bis zu 20 % des erstattungsfähigen Schadens betragen.