Elektronischer Reisepass ersetzt Kinderreisepass: Das müssen Familien beachten

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Zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Ab sofort können Eltern beim Einwohnermeldeamt nur noch einen elektronischen Reisepass für Ihre Kinder beantragen, wenn sie eine Reise ins Ausland planen. Die Entscheidung zur Abschaffung des Kinderreisepasses basiert darauf, dass dieses Ausweisdokument und insbesondere seine Gültigkeitsdauer von verschiedenen Staaten weltweit, und teilweise auch innerhalb der EU, nicht mehr als gültiges Ausweisdokument anerkannt werden. Hier sind die wichtigsten Informationen, die Eltern nun im Blick haben sollten.

Der elektronische Reisepass für Kinder

Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument, wenn Sie alleine oder gemeinsam als Familie ins Ausland reisen möchten. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt ein Personalausweis, während für Reiseziele außerhalb der Europäischen Union immer ein Reisepass für Ihr Kind erforderlich ist. 

Die Umstellung auf die elektronischen Reisepässe ist notwendig, um den internationalen Anforderungen an Reisedokumente gerecht zu werden und einen reibungslosen Grenzübertritt für Kinder zu gewährleisten. Die modernen Pässe enthalten biometrische Daten wie Fingerabdrücke ab dem siebten Lebensjahr und digitale Fotos, was die Authentifizierung erleichtert und die Sicherheit erhöht. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Die Abschaffung des Kinderreisepasses zielt zudem darauf ab, den erheblichen Aufwand für Eltern und die Verwaltung zu reduzieren, der durch die regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses entsteht.   

Neuer Reisepass erhöht Kosten für Eltern

Der elektronische Reisepass schlägt mit 37,50 Euro bei erstmaliger Ausstellung teurer zu Buche im Vergleich zum bisherigen Kinderreisepass, der für 13 Euro erhältlich war. Der Pass für Kinder kostete 13 Euro und war für ein Jahr gültig. Zudem ließ er sich jährlich für eine Gebühr von nur 6 Euro verlängern. Der elektronische Reisepass hingegen hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Der neu geforderte elektronische Ausweis besitzt eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Jahren für Kinder. Allerdings gilt diese Frist nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass eine eindeutige Identifizierung nicht mehr möglich ist. Konkret bedeutet dies: Eltern, die für ihren Säugling einen Pass ausstellen lassen, könnten auf Schwierigkeiten stoßen, wenn das Kind nach einigen Jahren auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig erkennbar ist.

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